Duisburg/Düsseldorf/Voerde. . Am Dienstag verurteilte das Landgericht Duisburg einen 28-jährigen Polizisten wegen Amphetaminhandels zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Der junge Mann konsumierte die Drogen teilweise selbst, den größeren Teil verkaufte er weiter und nutzte unter anderem auch Fahrten von und zum Dienst um die Amphetamine auszuliefern.

In einem Punkt hatte sich ein 28-jähriger Mann aus Voerde gewaltig geirrt. „Ich bin Polizist. Da kann nix passieren“, soll er gesagt haben, als er sozusagen nebenberuflich mit Amphetamin dealte. Das Landgericht Duisburg verurteilte ihn am Dienstag wegen illegalen Drogenhandels zu zweieinhalb Jahren Gefängnis.

Seine eigene Sucht hatte den jungen Mann, der eine glänzende Karriere bei der Bundespolizei vor sich zu haben schien, zu den Taten getrieben. Bei einem Bekannten in Duisburg kaufte er zwischen Januar und Juli 2011 insgesamt fünf Kilo Amphetamin, die der mitangeklagte 32-Jährige aus den Niederlanden bezog. Für den Duisburger Komplizen gab es zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis.

Von Anfang an geständig

Einen Teil der Drogen konsumierte der 28-Jährige selbst. Den weitaus größeren Teil - etwa 80 Prozent - verkaufte er an an Drogensüchtige weiter. Dabei nutzte er auch Fahrten von und zum Dienst, den er am Flughafen Düsseldorf versah, um Päckchen auszuliefern.

Als die Sache aufflog, waren beide Männer von Anfang an geständig gewesen, hatten Ross und Reiter genannt. Die Richter ließen ihnen deshalb strafmildernd den Kronzeugenparagrafen des Betäubungsmittelgesetzes zu Gute kommen. Bei dem 28-Jährigen Ex-Polizisten sah die Strafkammer außerdem dessen Drogensucht des Angeklagten als schuldmindernden Faktor.

Drogenhandel mit Waffe?

Als seine illegale Freizeitbeschäftigung aufflog, hatte der junge Mann seinen Dienst übrigens freiwillig quittiert, um einem Rauswurf zuvorzukommen.

Ein juristisches Detail blieb bis zuletzt umstritten: Die Staatsanwaltschaft hätte den Angeklagten gerne wegen Drogenhandels mit Waffen verurteilt. Denn bei seinen Kurierfahrten von und zum Dienst führte der Mann mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit seine Dienstwaffe mit. Bei einer Hausdurchsuchung fand sich die Polizei-Pistole übrigens in einem Tresor - direkt neben einem Beutel Rauschgift. Die Strafkammer kam zu einem anderen Schluss: Es sei nicht bewiesen, dass die Waffe geladen gewesen sei. Eine Gefährdung anderer habe es nicht gegeben.