Duisburg. . Mitte November will das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das jetzt über Klagen gegen die Duisburger Müllgebühren verhandelte, sein Urteil verkünden. Geklagt hatten Haus & Grund, ein Immobilienunternehmen sowie Privatpersonen. Noch ist offen, ob die 85.000 Gebührenbescheide rechtens sind.

Steht die Müllgebührensatzung der Stadt Duisburg komplett auf der Kippe und sind damit die 85.000 Gebührenbescheide unzulässig?

Höchst unterschiedlich sind zumindest die Bewertungen von Klägern und den beklagten Wirtschaftsbetrieben nach der gestrigen Verhandlung vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Dort klagen der Hauseigentümerverband Haus & Grund, ein Immobilienunternehmen und Privatpersonen gegen die Gebührenbescheide.

Anlass für die Klagen war die seit diesem Jahr geltende Umstellung der Müllgebühr, die nicht mehr per Einheitsbetrag erhoben wird, sondern in eine Grund- Leistungsgebühr unterteilt ist. Doch es geht eigentlich um das Wesentliche: um die Höhe der Müllgebühren und die zulässige Kostenberechnung dafür.

Ein Urteil sprach die 16. Kammer des Verwaltungsgerichtes allerdings nach der mehr als anderthalbstündigen mündlichen Verhandlung nicht. Es soll Mitte November verkündet werden. Georg Jachmich von Haus und Grund ist aber mehr als zuversichtlich, dass die Klagen Erfolg haben werden. Kernfrage ist nicht die Art des Gebührenbescheides, sondern ihre Höhe. „Zu hoch“, meint Jachmich. Strittige Punkte sind vor allem die Zulässigkeit der Kostenberechnung für die Müllverbrennung über die Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage GMVA, an der die Wirtschaftsbetriebe beteiligt sind. Jachmich: „Da gab es Fragen über Fragen.“

Frage der Transparenz

Strittig zwischen Klägern und Wirtschaftsbetrieben ist auch die Transparenz der Gebührenberechnungen.

Der Verwaltungsrat der Wirtschaftsbetriebe soll öffentlich tagen, so die Forderung. Alle satzungsrelevanten Vorlagen sollen offen gelegt werden.

Dabei geht es vor allem um die Höhe und Rechtmäßigkeit der veranschlagten Kosten für dievorgehaltenen Müllkapazitäten der Kommunen in der Müllverbrennungsanlage und um die Verrechnung der Energieerlöse aus der Müllverbrennung. Gestärkt sehen sich die Kläger auch durch Verfahren um die Oberhausener Gebührenbescheide.

Silke Kersken, Pressesprecherin der Wirtschaftsbetriebe, will das Urteil abwarten. Die Gebührentrennung, so ihr Eindruck, halte das Gericht für okay. In Sachen GMVA-Berechnung gebe es in der Tat noch Fragen zu klären.