Bei den Wirtschaftsbetrieben hatte man mit mehr Nachfragen gerechnet, nachdem im Januar und Februar die neuen Gebührenbescheide für Müll und Straßenreinigung verschickt wurden. Pressesprecherin Silke Kersken: „Unsere Projektgruppe hatte größere Reaktionen erwartet.“
Insgesamt verschickten die Wirtschaftsbetriebe rund 85.000 Gebührenbescheide an Immobilienbesitzer. „Ende Januar haben wir 50.000 Gebührenbescheide für die Müllabfuhr erfasst, um zu vergleichen, wer mehr und wer weniger zahlen muss.“ Danach muss in 33.000 Fällen weniger, in 17.000 mehr gezahlt werden als im Vorjahr. „Rund 66 Prozent zahlen also weniger.“
Um zu vergleichen, wie die Umstellung der Gebühren auf einen Fixkostenanteil pro Wohneinheit plus Müllmengen pro Person bei den Adressaten ankam, zählte man die Zahl der Anrufer bei den verschiedenen Hotlines. Silke Kersken: „Wir hatten zwar für die Gebührenumstellung eine Extra-Nummer geschaltet, die Anrufe zu diesem Thema gingen aber auch bei den anderen, bereits bekannten Hotlines ein.“
Nötigenfalls gegen Bescheide klagen
Nach dem Versand der Gebührenbescheide im letzten Jahr wurden 28.151 Anrufe gezählt, in diesem Jahr 29.326. „Eine Steigerung von nur rund vier Prozent“, so Silke Kersken. Nicht immer waren es Fragen zur neuen Gebührenstruktur, auch Nachmeldungen über Änderungen der Bewohnerzahl, leerstehende Wohnungen, fehlende Bescheide oder Verkauf einer Immobilien wurden registriert.
Wie Besitzer von Mehrfamilienhäusern die Kosten nun auf ihre Mieter umlegen sollen, ist für die Wirtschaftsbetriebe kein Thema. Kersken: „Da sind wir außen vor. Da hat jeder Vermieter seinen eigenen Umlageschlüssel.“
Der Verein der Haus- und Grundeigentümer hat bereits kurz nach dem Versand der Gebührenbescheide seinen Mitgliedern geraten, gegen die Bescheide nötigenfalls zu klagen.
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