Duisburg. .
Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht klagen Duisburger Bürger gegen die neue Abfallgebühren. Wie berichtet, setzt sich seit dem 1. Januar die Abfallgebühr aus zwei Komponenten zusammen: Eine Grundgebühr pro Wohnung plus einer Leistungsgebühr pro Person, die in dieser Wohnung lebt bei einer angenommenen Restmüllmenge von 20 Liter pro Person und Woche.
In einem Fall wird sowohl gegen die mangelnde Gebührentransparenz geklagt als auch die fehlende Gebührengerechtigkeit bemängelt, wozu unter anderem ein Artikel der WAZ von Anfang Februar angeführt wird. Beschrieben wird darin, dass ein Fünfpersonenhaushalt in einem Einfamilienhaus wesentlich geringere Gebühren zahlt als ein Dreifamilienhaus, in dem ebenfalls fünf Personen leben (weil die dreifache Grundgebühr erhoben wird).
Gebot der Gleichbehandlung
Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist dem Verwaltungsgericht aber sehr wichtig. Dies geht aus einem früheren Urteil hervor: Danach ist das „Gebot der Gleichbehandlung ... verletzt, wenn der Satzungsgeber wesentlich Gleiches willkürlich ungleich oder wesentlich Ungleiches willkürlich gleich behandelt.“ Die Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers (Stadt Duisburg) ende dort, wo ein einleuchtender Grund für eine vorhandene oder unterlassene Differenzierung nicht erkennbar ist, so das Bundesverwaltungsgericht.
In der Klageschrift, die der WAZ vorliegt, wird beantragt, dass der Verwaltungsrat der Wirtschaftsbetriebe künftig nicht mehr im Geheimen tagen soll. Ferner sollen auf der Basis des Informationsfreiheitsgesetzes sämtliche Vorlagen und Beschlüsse aus der Vergangenheit und zukünftige Informationen, die satzungsrelevant sind bzw. die Entsorgungsgebühren betreffen, offengelegt werden.
Komplizierter Sachverhalt
In der Kritik der Kläger steht auch der Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe, Thomas Patermann: Er habe bereits im März 2011 ohne Kenntnis der noch bis Oktober laufenden Befragung der Grundstückseigentümer erklärt, dass die Grundgebühr maximal 25 Prozent der Gesamtrechnung umfassen soll. Doch Patermann habe zu diesem Zeitpunkt noch nicht über belastbare Daten aus der Befragung verfügt, damit also einen pauschalen Anteil benannt.
Der Verein Haus und Grund führt zwei Musterklagen gegen die Stadt bzw. die Wirtschaftsbetriebe. Geschäftsführer Georg Jachmich: „Wir sind noch im Verfahren, uns liegt jetzt die Klageerwiderung vor.“ Verfasst wurde sie von Price-Waterhouse-Coopers, die nicht gerade für günstige Beratungen bekannt sind. Der Sachverhalt, so Jachmich, sei insgesamt sehr kompliziert. „Es gibt viele offene Fragen. Was sich die Wirtschaftsbetriebe erlauben, ist teilweise heftig.“
Fünf weitere Klagen sind noch nicht raus geschickt
Nach Angaben des Sprechers der Wirtschaftsbetriebe, Volker Lange, gibt es neben den Musterklagen von Haus und Grund noch fünf weitere Klagen. „Um es einmal ins Verhältnis zu setzen: Es wurden insgesamt 85.000 Gebührenbescheide verschickt.“ Entschieden sei bislang noch keine Klage.