Duisburg. . Zum neuen Jahr ändert sich einiges für die Duisburger Bürger, seien es die Abfallgebühren oder die Straßenreinigung.
Dicke Luft im Ruhrgebiet – das hat zum Jahreswechsel im wahrsten Sinne weitreichende Folgen: Ab dem 1.1.2012 gilt fast überall in Duisburg die Plakettenpflicht. Die Fläche der Umweltzone verdreifacht sich auf 158 Quadratkilometer und gehört dann zur neuen, zusammenhängenden und städteübergreifenden „Umweltzone Ruhrgebiet“, die sich über 14 Kommunen zwischen Duisburg und Dortmund erstreckt. Für alle, die bereits eine Plakette an der Frontscheibe kleben haben, ändert sich erst einmal nichts. Ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette folgt erst 2013, mit gelber ab Juli 2014.
Über Sinn und Unsinn, Größe und Ausnahmen dieser neuen Umweltzone wurde viel und strittig diskutiert. Im Duisburger Rathaus schenkt man ihr allerdings herzlich wenig Beachtung. Auf der Internetseite, wo auf die Einführung des Sozialtickets vom November hingewiesen wird oder auch eine Rezeptsammlung mit einer Partnerstadt Platz findet, fehlt jeglicher Hinweis auf die neue Zone, die nahezu jeden Duisburger betrifft. Das NRW-Umweltministerium hat zwar extra eine interaktive Karte ins Netz gestellt. Wer sich aber bis Duisburg durchklickt, wird wieder auf eine Unterseite der Stadt verlinkt. Die wiederum beschäftigt sich mit der Einführung der Umweltzone vom Oktober 2008. Sprich: Die Seite ist mehr als drei Jahre alt und seitdem nicht mehr aktualisiert worden. Und selbst der Link am Ende der Seite mit dem Hinweis „Hier gibt es alle Infos zur Umweltzone Duisburg“ läuft inzwischen ins Leere.
Bund fördert Nachrüsten
Gute Nachrichten gibt es für alle Besitzer von mehr als fünf Jahre alten Diesel-Fahrzeugen: Im Jahr 2012 fördert der Bund wieder die Nachrüstung von Partikelfiltern. Der Antrag für die 330 Euro Barzuschuss vom Staat kann ab dem 1. Februar gestellt werden.
Eine neue Struktur der Abfallgebühren tritt am 1. Januar in Kraft. Die grundsätzliche Änderung besteht darin, dass sie sich künftig aus einer Grund- und einer Leistungsgebühr zusammensetzt. Bislang wurde die Müllgebühr im Rahmen eines Einheitsbetrages und einem Mindestvolumen pro Person und Woche berechnet. Die Grundgebühr wird pro Haushalt oder pro Nutzungseinheit erhoben und beträgt 46,92 Euro. Die Leistungsgebühr berücksichtigt wie viel Abfall pro Person und Haushalt anfällt, ob die Leerung wöchentlich oder 14-tägig erfolgt oder ein Voll- oder Teilservice bestellt wurde. Ein Liter Abfall kostet 2,69 Euro.
Taxi fahren wird in Duisburg teurer. Von montags bis samstags in der Zeit von 6 bis 22 Uhr beträgt der Grundpreis künftig: 5,50 Euro inklusive der ersten zwei Kilometer und drei Minuten Wartezeit. Ab dem dritten Kilometer werden 1,50 Euro pro Kilometer fällig. Von montags bis freitags in der Nacht von 22 bis 6 Uhr sowie sonntags und feiertags von 0 bis 24 Uhr kostet das Taxi künftig 5,50 Euro Grundpreis, ab dem dritten Kilometer 1,60 Euro pro Kilometer.
Erhöht werden im nächsten Jahr die Straßenreinigungsgebühren. Die letzte Erhöhung war 2003, danach sanken die Gebühren jährlich bis 2007, seitdem waren sie konstant. Die Erhöhung für 2012 liegt bei 5,92 Prozent. Die Wirtschaftsbetriebe begründen den Anstieg mit dem gestiegenen Kosten beim Personal und bei den Dieselpreisen. Für die Reinigungsklasse B (einmal wöchentlich Fahrbahnreinigung durch die WBD) kostet der Meter bisher 2,84 Euro im Jahr, künftig wird der Meter drei Euro kosten.
Ab 2012 können alle Eltern Betreuungskosten für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Damit entfällt der aufwändige Nachweis, dass die Betreuung des Nachwuchses wirklich notwendig ist. Wie bisher dürfen Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten von maximal 6.000 Euro von der Steuer absetzen, also höchstens 4.000 Euro pro Jahr und Kind.
Der Strom wird in Duisburg zum 1. Februar 2012 teurer. Die Stadtwerke erhöhen den Arbeitspreis um 0,5 Cent auf 25,01 Cent pro Kilowattstunde. Für einen „normalen Haushalt“ mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden werden so um die 20 Euro mehr pro Jahr berechnet.
Wenn volljährige Kinder mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienen, entfällt bislang der Anspruch der Eltern auf Kindergeld und Kinderfreibetrag. Das ändert sich: Von 2012 an können Azubis oder Studenten mit Nebenjob so viel verdienen, wie sie wollen.
Wer mal mit dem Auto und mal mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, konnte bislang frei wählen, ob er an den Bus- und Bahntagen die Ticketkosten oder ebenfalls die Pendlerpauschale von 0,30 Cent pro Kilometer ansetzt. Künftig müssen Pendler sich entscheiden: Entweder sie machen für alle Fahrten die Pauschale geltend, oder sie setzen nur die Ticketkosten ab. In vielen Fällen wird sich dadurch der Steuervorteil reduzieren.
Rückwirkend zum 1. Januar 2011 steigt die Pauschale für Werbungskosten von 920 auf 1.000 Euro. Diesen Betrag zieht das Finanzamt von den Einkünften ab, ohne dass Arbeitnehmer ihre Ausgaben für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Berufskleidung einzeln belegen müssen.
Ab 1. Januar wird die Kfz-Steuer für Neuwagen nach einem neuen CO2-Grenzwert berechnet. Steuerfrei ist dann nur noch ein CO2-Ausstoß bis 110 Gramm pro Kilometer. Für jedes Gramm mehr fallen zwei Euro an – zusätzlich zum Sockelbetrag, der sich aus Kraftstoffart und Hubraum ergibt.
Die Rentenbeitragssätze sinken zum 1. Januar von 19,9 auf 19,6 Prozent. Bei einem Brutto-Durchschnittsverdienst in Höhe von 2.500 Euro monatlich macht das 3,75 Euro weniger Abzug aus.
Zum Jahreswechsel 2012 ist es so weit: Die Rente mit 67 kommt, und die Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden stufenweise erhöht. Wer 1947 und später geboren wurde, für den steigt das reguläre Renteneintrittsalter von Jahrgang zu Jahrgang um einen Monat. Bei den 1958 Geborenen gilt dann ein Renteneintrittsalter von 66 Jahren. Für die nach 1958 Geborenen steigt die Altersgrenze um jeweils zwei Monate pro Jahrgang, so dass die 1964 und später Geborenen erst ab 67 Jahren die Regelaltersrente ohne Abschlag erhalten können.
Gepfändete Girokonten müssen noch in diesem Jahr in Pfändungsschutz-Konten (P-Konto) umgewandelt werden. Andernfalls stehen Kontoinhaber im neuen Jahr wohl ohne Geld da. Denn ab 1. Januar sind sowohl Arbeitseinkommen als auch Sozialleistungen und Kindergeld nur noch auf dem P-Konto vor Gläubigern geschützt.
Künftig werden Programme der ARD, des ZDF und aller Privatsender via Satellit nur noch digital ausgestrahlt. Die analoge Übertragung endet am 30. April 2012, Punkt 3 Uhr. Wer derzeit noch per Satellit analog fernsieht, muss sein Gerät mit einem digitaltauglichen Empfangsteil an der Satellitenschüssel (LNB) und einem digitalen Satellitenreceiver fit für die neue Technik machen.
Künftig soll es deutlich schneller gehen, wenn Kunden den Telefonanbieter wechseln: Erst wenn eine Übergabe vom abgebenden an den aufnehmenden Anbieter gewährleistet ist, darf der Verbraucher vom Netz getrennt werden. Die Umschaltung auf den neuen Anbieter muss dann innerhalb eines Tages erfolgen. Kommt es dabei zu Problemen, muss der alte Anbieter dafür sorgen, dass der Kunde weiterhin telefonieren kann.