Duisburg. Einige Taxifahrer sorgen in Duisburg für Ärger. Der Grund: Sie besitzen kaum Ortskenntnis und finden selbst bekannte Ziele wie das Stadttheater nicht. Das Straßenverkehrsamt spricht von Ausnahmefällen und verweist auf die komplexe Prüfung, die Anwärter ablegen müssen, um ein Taxi fahren zu dürfen.

Wissen, wo’s langgeht, sollte eigentlich jeder im Straßenverkehr. Für Taxifahrer allerdings ist Ortskenntnis unabdingbar. Doch häufig macht man in Duisburg die Erfahrung, dass der Mann hinterm Steuer nach dem vom Fahrgast genannten Ziel nicht den blassesten Hauch einer Ahnung hat, wohin er seine Droschke lenken soll.

Die Angabe „bitte in die Altstadt“ zauberte mehreren Fahrern ein Fragezeichen aufs Gesicht, ja selbst das markante Gebäude des Theaters war einem Fahrer unbekannt, trotz räumlicher Nähe zu seinem Standplatz am Hauptbahnhof. Und Besucher aus Hamburg kamen zu spät zu einem Seminar, weil ihr Taxifahrer den Weg zur Schifferstraße im Innenhafen nicht fand.

Elektronisch unterstütztes Prüfungsverfahren

Wie kann das sein? Müssen Menschen, die Taxen fahren wollen, heute keine Ortskenntnisse mehr vorweisen, damit sie den sogenannten Personenbeförderungsschein - im Volksmund: Taxischein - bekommen? „Doch natürlich müssen sie das“, sagt Hans Gerd Tomberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes.

„Wir haben als eine der ersten Städte in Nordrhein-Westfalen Anfangs der 1990er Jahre ein elektronisch unterstütztes Prüfungsverfahren eingeführt, um die notwendige Ortskenntnis abzufragen.“ Bei diesem Verfahren, auf das sich die Stadt mit der IHK, der größten Duisburger Taxizentrale und den Fachverbänden der Taxen in der Stadt geeinigt hat, würden die Fragen per Zufallsprinzip ausgewählt, erklärt Tomberg.

Auswendig lernen nicht möglich

Mehrere Antworten würden vorgegeben und die richtige müsse der Prüfling dann ankreuzen. Tomberg: „Wir gehen dann davon aus, dass derjenige, der die Fragen verstehen kann, auch sprachlich genügend Kenntnisse für eine ordentliche Personenbeförderungen mitbringt.

Denn wir fragen mal nach dem richtigen Weg, aber auch danach, welcher Weg der unzutreffendste ist. Das muss man schon verstehen.“ Ebenso wie Fragen nach markanten Gebäuden aus dem kulturellen, sportlichen oder gesellschaftlichen Bereich wie etwa Krankenhäuser, Gerichtsgebäude, Kirchen oder Rathäuser, oder Fragen nach Autobahnen und bestimmten Auf- und Abfahrten.

Bei anderen Fragen, so Tomberg, müssten auf einer Stadtskizze von den Prüflingen bestimmte Bezirke schraffiert werden, nach deren Lage gefragt würde. Zwar könnten die Prüflinge sich im Internet der Stadt kundig machen über das Prüfverfahren und die relevanten Fragen. „Aber wir liefern keine Antworten mit, so dass niemand im Vorfeld die Prüfungsfragen und die Antworten auswendig lernen kann“, betont Tomberg. Zudem gebe es bei den Duisburger Taxiunternehmern auch mehrere, die trotz erlangten Personenbeförderungsscheins von ihren Fahrern und Fahrerinnen weitere Voraussetzungen verlangen.

Taxifahrer: "Da müssen Sie mir helfen" 

Das bestätigt Peter Gungler, Geschäftsführer der mit 220 Wagen größten Taxizentrale in Duisburg, der Taxi-Funktaxi-Zentrale: „Neben der Ortskenntnisprüfung, die Sache des Straßenverkehrsamtes ist, müssen unsere Leute eine weitere Schulung samt Prüfung absolvieren. Bestandteil ist auch eine spezielle Ortskenntnisprüfung. Da fragen wir etwa nach bestimmten Kreuzungen, die in Duisburg jeder kennt, wie den Grunewald, der aber auf keiner Karte verzeichnet ist. Diese Prüfung ist sehr komplex.“

Bei Ärger mit dem Taxi: Call Duisburg

Wer sich über einen Taxifahrer geärgert hat, kann seine Beschwerde bei der Stadt loswerden unter der Nummer 94000, oder direkt beim Straßenverkehrsamt unter 283-48 21 . Hilfreich ist die Taxi-Nummer und/oder das Kennzeichen des Wagens, um den zuständigen Unternehmer ansprechen zu können.

Dennoch bezweifelt Gungler nicht, dass in Duisburg Fahrgäste immer wieder mit der Unkenntnis von Taxifahrern konfrontiert werden. „Alle, die sich bei unserer Prüfung als ungeeignet gezeigt haben, kommen bei anderen Unternehmen unter. Wir haben in Duisburg immerhin 14 Taxizentralen und gerade am Bahnhof stehen überwiegend Leute, die nicht unserer Funk-Zentrale angeschlossen sind, oder ganz ohne Funk fahren.“ Da könne es durchaus Ausnahmefälle geben, in denen der Fahrer nicht weiß, wo es langgeht.

„Da müssen Sie mir helfen“, verlangte unlängst ein solcher Ausnahmefall von Fahrer, der keine Ahnung hatte, auf welchen Wegen er seine Droschke von Duissern in die Innenstadt steuern sollte, von seinem Fahrgast. Muss der Fahrgast gar nicht, betont Gungler. „Wenn der Fahrer nicht ortskundig ist, kann der Gast aussteigen. Rein rechtlich schließt jeder, der ein Taxi besteigt, einen Beförderungsvertrag ab. Wenn ein Fahrer nicht weiß, wo es langgeht, erfüllt er den Vertrag nicht, also muss sich der Gast auch nicht daran halten.“