Duisburg. .

Wegen sexuellen Missbrauchs steht nun ein 43-jähriger Hamborner vor dem Duisburger Landgericht. Zwischen 2003 und 2005 soll er sich in zwei Fällen an seiner damals erst sechsjährigen Stieftochter vergangen haben.

Die erste Tat soll sich unmittelbar nach der Einschulung des Mädchens ereignet haben. Unvermittelt soll der Angeklagte das Kind ins Schlafzimmer getragen, es entkleidet und vergewaltigt haben. Bei einer weiteren Tat soll das Mädchen nach der Schule alleine mit dem Stiefvater Zuhause gewesen sein. Diesmal soll er das vergeblich sich wehrende und vor Schmerzen weinende Kind auf einer Schlafcouch im Wohnzimmer vergewaltigt haben.

Der Angeklagte bestreitet die Taten. „Das stimmt auf gar keinen Fall“, so der 43-Jährige. Er habe das angebliche Opfer kurz nach dessen Geburt kennen gelernt, als er mit seiner späteren Frau, die drei Kinder mit in die Ehe brachte, zusammenkam. „Sie war das erste Kind, das ich gewickelt und gefüttert habe. Ich könnte ihr so etwas niemals antun“, beteuert der Angeklagte, der mit der inzwischen geschiedenen Frau auch zwei eigene Kinder zeugte.

Kind erinnerte sich im Heim an Taten

„Ich bin kein unbeschriebenes Blatt“, gestand der Mann. „Ich habe ein Drogen- und Alkoholproblem und habe wegen Diebstählen und Raubes insgesamt sechs Jahre gesessen, aber so etwas habe ich nicht getan.“ Er habe Kinderschänder stets abgrundtief verabscheut. „Und nun soll ich selber einer sein? Niemals!“

Die heute 14-jährige Zeugin wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Das in einem Kinderheim lebende Mädchen soll das Verfahren in Gang gebracht haben, weil es sich nach Jahren plötzlich an die Taten ihres Stiefvaters erinnerte. Für den Prozess sind zunächst drei weitere Verhandlungstage vorgesehen.