Duisburg. . Wegen sexuellen Missbrauchs steht ein 38-Jähriger vor dem Amtsgericht: Er soll eine Studentin bei einer Party in der Küppersmühle im Innenhafen mit K.O.-Tropfen betäubt und in einem Auto vergewaltigt haben. Das Schöffengericht lässt ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellen.
Auf dramatische Weise soll am 9. Oktober 2010 eine Party in der Küppersmühle am Innenhafen für eine 27-jährige Studentin geendet haben. Sie soll mit K.O.-Tropfen wehrlos gemacht und dann in einem Auto vergewaltigt worden sein. Das wirft die Anklage einem 38-jährigen Drucker vor, der am Montag wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person vor dem Amtsgericht stand.
Der Angeklagte bestritt jede Schuld. Die junge Frau, die er erst an diesem Abend kennenlernte, habe ihm schöne Augen gemacht und sich ihm geradezu aufgedrängt. „Sie wollte unbedingt Geschlechtsverkehr mit mir“, so der 38-Jährige, der andeutete, dass es dabei auch um finanzielle Interessen gegangen sei: „Sie wollte 2000 Euro von mir leihen.“ Der Sex im Auto auf einem Parkplatz ganz in der Nähe sei einvernehmlich erfolgt.
Die Zeugin berichtete dagegen, dass sie nach dem letzten Drink - einige waren bereits vorangegangen - völlig umnebelt gewesen sei. „Dabei vertrage ich Alkohol sonst ganz gut.“ Im Gegensatz zu ihrer Anzeige, konnte sich die junge Frau aber nicht mehr daran erinnern, dass ihr der Angeklagte das Glas gereicht habe, nach dessen Genuss ihr schlecht wurde.
Sie wisse auch nicht mehr, wie sie zum Auto gekommen sei. „Er hat sich auf mich gelegt. Ich konnte mich nicht wehren“, so die Zeugin. Erst später habe sie begriffen, was tatsächlich passiert sei.
Seltsam mutet allerdings an, dass die junge Frau den Tatort mit einem Begleiter verließ, der sie zuvor im Auto des Angeklagten unter schlüpfrigen Bemerkungen angekleidet haben soll. Seltsam auch, dass sie kurz nach der angeblichen Tat mehrfach Begegnungen mit Polizisten hatte, ohne von dem Vorfall zu berichten. Und mit einer Freundin soll sie noch in der Tatnacht Streit gehabt haben, weil die ihr vorwarf, sie schlafe mit jedem.
Das Schöffengericht hielt es für angezeigt, ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellen zu lassen. In einigen Monaten wird der Fall noch einmal von vorn verhandelt werden.