Duisburg. . Ein 39-jähriger Mann aus Duisburg-Fahrn verging sich an einem nicht mal vier Jahre alten Kind – und fotografierte den sexuellen Missbrauch auch noch. Am Freitag verurteilte das Landgericht den geständigen Täter zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis.

Seine sexuelle Perversität trieb einen 39-jährigen Mann aus Duisburg-Fahrn nicht nur dazu, sich an einem nicht einmal vier Jahre alten Kind zu vergehen. Er lieferte die Beweise für seine Schuld auch noch selbst, indem er die Taten fotografisch dokumentierte. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Besitz von kinderpornografischen Bildern verurteilte ihn das Landgericht am Freitag zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis.

Als der Angeklagte im September 2009 mehrere Tage lang die dreijährige Tochter seiner Freundin hütete, nutzte er die günstige Gelegenheit und verging sich an dem Kind. Dabei lichtete er sich mit dem Kind in allen möglichen Posen ab.

Das Mädchen, das zum Glück wohl gar nicht recht verstand, was der Mann da eigentlich mit ihm trieb, berichtete der Mutter später von den seltsamen Vorkommnissen. Die Frau zeigte den 39-Jährigen an.

1200 verbotene Bilder gespeichert

Zunächst ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen eines vergleichsweise geringen sexuellen Übergriffs, den der Angeklagte auch einräumte. Die Anklage vor dem Amtsgericht in Hamborn war schon vorbereitet, als die Polizei im Rahmen einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des 39-Jährigen auf eine Flut kinderpornografischer Darstellungen fand: Auf DVD’s, USB-Sticks und der Festplatte des PC waren rund 1200 verbotene Bilder gespeichert. Darunter fanden sich etliche, auf denen die schweren Übergriffe des Mannes auf das Kind der Freundin dokumentiert waren.

Durch seinen Verteidiger ließ der Angeklagte am Freitag ein rückhaltloses Geständnis vortragen. Mit Blick auf die einschlägige Vorstrafe wegen Besitzes von Kinderpornografie resümierte der Staatsanwalt: „Der Angeklagte fand eine günstige Gelegenheit, um das, was er bisher nur auf Bildern gesehen hatte, selbst in die Tat umzusetzen.“

Ohne das Geständnis, das dem geschädigten Kind eine Aussage vor Gericht ersparte, wäre das Urteil der Strafkammer wohl deutlich höher ausgefallen.