Vor dem Amtsgericht kam ein 58-Jähriger aus Duisburg-Bruckhausen nur dank seines Geständnisses ums Gefängnis herum.
Für einen achtjährigen Jungen endete Anfang 2011 die unbeschwerte Kindheit, ging die bis dato heile Welt einer intakten Familie in die Brüche. Als das Kind vom 18. auf den 19. Februar bei seinem Großvater in Bruckhausen übernachtete, verging sich der Mann an ihm. Dienstag stand der 58-Jährige dafür vor dem Amtsgericht Stadtmitte.
Laut Anklage hatte der geschiedene Kranführer und zweifache Vater die Gelegenheit genutzt, und sich unsittlich an dem Enkel zu schaffen gemacht. Der schwieg zunächst dazu. Nach einem langen Rechtsgespräch der beteiligten Juristen ließ der Mann durch seinen Verteidiger dann ein pauschales Geständnis vortragen.
Der Angeklagte räume die Tat ein, hieß es. Der Mandant bedaure seinen Fehltritt, bei dem es sich um einen Einzelfall handele, so der Rechtsanwalt. Der Angeklagte leide unter den Folgen der Tat, da er dadurch einen Teil seiner Familie verloren habe: Der Kontakt zu Sohn, Schwiegertochter und Enkel sei völlig abgebrochen.
Nur sein Geständnis bewahrte den bislang nicht vorbestraften 58-Jährigen vor dem Gefängnis. Er habe es auf diese Weise seinem Enkel erspart, vor Gericht und eventuell auch noch bei einem Glaubwürdigkeitsgutachter aussagen zu müssen, so das in der Jugendschutzsache zuständige Jugendschöffengericht. Der Angeklagte kam mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Obendrein muss er in den kommenden 20 Monaten eine Geldbuße von 3000 Euro an den Enkel abstottern.
Die menschliche Tragödie, die hinter der gerade einmal 45-minütigen Verhandlung steckte, ließ sich nur ahnen. Der Sohn, der als Nebenkläger vor Gericht auftrat, war nach dem Ende des Verfahrens nicht bereit, auch nur einen Ton mit seinem Vater zu sprechen.