Duisburg. Drei junge Männer hatten Duisburger Solartechniker ein Geschäft vorgespiegelt und ihn so in eine Falle gelockt. Ein Oberhausener wurde zu drei Jahren und elf Monaten Jugendstrafe, ein 18-Jähriger aus Heiden zu zwei Jahren Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt. Ein 22-Jähriger muss für drei Jahre hinter Gitter.

Mit deutlichen Urteilen endete der Prozess gegen drei junge Männer, die am 30. April 2011 zwei Duisburger in Haltern in eine Falle gelockt und mit äußerst brutalen Mitteln versucht hatten, ihnen 15.000 Euro zu rauben.

Ein 20-jähriger Oberhausener wurde zu drei Jahren und elf Monaten Jugendstrafe, ein 18-Jähriger aus Heiden bei Borken zu zwei Jahren Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt. Der einzige erwachsene Täter, ein 22-Jähriger, der ebenfalls aus Heiden kommt, muss für drei Jahre hinter Gitter.

Vollendeter Raub

Die Jugendkammer des Landgerichts Duisburg ging am Ende des zweitägigen Verfahrens von einem vollendeten Raub aus. Zwar hatten es die Täter, die einem Solartechniker aus Duisburg vorgespiegelt hatten, ihm auf dem Markt zu dieser Zeit kaum erhältliche Teile für Solaranlagen verkaufen zu wollen, nicht geschafft, ihrem Opfer die vereinbarten 15.000 Euro abzuknöpfen. Dafür nahmen die Täter nach dem missglückten Überfall aber die Autoschlüssel des Opfers mit, so dass er und ein Begleiter den abgelegenen Tatort nicht verlassen konnten.

Der 29-jährige Duisburger war bei dem Raub durch Schläge mit einer Pistole und einer Eisenstange schwer verletzt worden. Ihm war es gerade noch gelungen, die Polizei per Handy zum Tatort zu lotsen, bevor er blutüberströmt bewusstlos wurde. Sein Begleiter kam zwar mit einigen Schrammen und Prellungen davon, leidet aber bis heute vor allem unter den psychischen Folgen des Überfalls. So hatte sich der 21-Jährige nicht einmal dazu durchringen können, als Nebenkläger in Erscheinung zu treten .

Die Tat sei angesichts der Brutalität überraschend und schockierend, hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vorgetragen. Sie falle völlig aus dem Rahmen dessen, was üblicherweise vor einem Jugendgericht verhandelt werde. Der Strafantrag des Anklagevertreters deckte sich am Ende weitgehend mit dem Urteil der Jugendkammer.

„Gehörige Portion krimineller Energie“

Die Richter bescheinigten allen drei Angeklagten „eine gehörige Portion krimineller Energie“. Die drei jungen Männer hätten die Tat durchaus nicht unprofessionell durchgeführt, eine hohe Beuteerwartung gehabt und den Einsatz von Waffen geplant. Für besonders bedenklich hielt die Jugendkammer auch den Einsatz der Eisenstange. „Solche Taten sind immer im Grenzbereich zu einem versuchten Tötungsdelikt“, so der Vorsitzende.

Strafschärfend wirkte sich für zwei der jungen Täter deren Vorstrafenregister aus. Vor deutlich höheren Strafen bewahrten die Angeklagten nur deren mehr oder weniger rückhaltlose Geständnisse und der Umstand, dass sie gegenüber den Geschädigten die Bereitschaft zur Zahlung von Schmerzensgeld erklärten.