Oberhausen.. 33-Jähriger hatte im Kaufhof für 470 Euro Parfum gestohlen. Asylbewerber informierte sich über Haft als Ersatz für die Strafe. Und die Richter lernten ein Wort Mongolisch.
Begeisterung wollte bei dem 33-jährigen Angeklagten nicht aufkommen als ihm das Gericht die 300 Euro Geldstrafe präsentierte. Schien er doch schon vorher nicht so ganz überzeugt, als sein Verteidiger ihm riet, dass ersatzweise 60 Tage Haft nicht unbedingt die bessere Wahl seien.
Der Asylbewerber hatte am 22. Dezember 2011 im Kaufhof in der City zugeschlagen, war mit fünf Parfumflaschen, die eine Komplizin vorher gestohlen hatte, getürmt. In seiner Tasche Markenware: Coco Chanel, Rabanno und Mugler – in der Summe gut 470 Euro teuer. Der Ladendetektiv stoppte den Dieb in der Helmholtzstraße. Es kam zur Rangelei. Weil auch Gewalt im Spiel war, folgte die Anklage wegen räuberischen Diebstahls.
Keine Anzeichen für Raub
Der Raub ließ sich vor Gericht nicht nachweisen. „Er hat versucht, sich loszureißen“, sagte der als Zeuge geladene Ladendetektiv aus. Der Angeklagte sei aber nicht auf ihn losgegangen. Das sei ein wichtiger Unterschied, betonte Richter Peter Dück – vor allem beim Strafmaß. Beim Raub droht Freiheitsstrafe. Mit der Geldstrafe, die sich aus 60 Tagessätzen zu je 5 Euro zusammensetzt, blieb das Gericht exakt bei der Strafe, die auch die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Und sogar die Verteidigung schloss sich dem Plädoyer an: „Wenn das Gericht den Ausführungen stattgibt, hat er noch einmal Glück gehabt.“ Der vorsitzende Richter und seine Schöffen zeigten sich gnädig: Sie boten an, dass der Täter statt Geldstrafe auch 200 Stunden gemeinnützige arbeiten kann.
Damit endete eine nicht alltägliche Verhandlung. Weil der Täter ausschließlich Mongolisch sprach, musste ein Dolmetscher aushelfen. Fast hätte sich der Asylbewerber auch noch ein zweites Verfahren eingehandelt. Bei der Beweissicherung hatte die Polizei einen offensichtlich gefälschten Führerschein eingezogen. Den wollte der 33-Jährige zurückhaben, was weitere Ermittlungen nach sich gezogen hätte. Während die Richter berieten, überlegte er es sich doch noch anders und stimmte schließlich auch dem Urteil zu. „Mun!“Das heißt – wie Richter Dück auf Nachfrage klärte – „Ja“ auf Mongolisch.