Duisburg. .
Mit Angst und Schmerzen begann für eine 35-jährige Kellnerin das Jahr 2012. Erst wurde sie von einem angetrunkenen Gast in einem türkischen Café in Marxloh belästigt, dann schlug sie der Mann brutal zusammen. Er habe sich eben nicht ernst genommen gefühlt, begründete derTäter vor dem Amtsgericht seinen Übergriff.
Angesäuselt war der 36-Jährige in der Neujahrsnacht in der Gaststätte gelandet und fühlte sich wohl von der zierlichen Frau angezogen. Doch so recht fruchteten seine Annäherungsversuche wohl nicht, woran auch ein Trinkgeld von 35 Euro nichts änderte. „Die haben da doch nur über mich gelacht“, so der Angeklagte. Erfolgreich forderte er sein Trinkgeld zurück.
Trotzdem wartete er, bis die Frau Feierabend machte, verfolgte sie zu ihrem Auto und verlangte ihre Telefonnummer. Die Frau gab sie ihm sogar. Der 36-Jährige aber argwöhnte, sie könnte ihm die falsche Nummer gegeben haben, und schlug unvermittelt zu. Die völlig verängstigte Frau bekam erst mehrere Faustschläge, dann einen Tritt ins Gesicht ab. „Zuletzt habe ich sie an den Haaren gepackt und ihren Kopf vor eine Wand geschleudert“, gestand der Angeklagte.
Opfer landete in der Klinik
Das Opfer landete mit zahlreichen Prellungen, Schürfwunden und einem Blutgerinsel im Kopf für mehrere Tage im Krankenhaus. Die Verletzungen heilten, das Trauma hält an. Noch immer befindet sich die Frau in psychiatrischer Therapie, traut sich kaum auf die Straße, lebt inzwischen von Hartz IV.
Der Angeklagte entschuldigte sich mehrfach und bot die Zahlung von Schmerzensgeld an. Ansonsten gab es bis auf das Geständnis, das der Zeugin wenigstens eine Aussage vor Gericht ersparte, wenig zu Gunsten des 36-Jährigen zu berücksichtigen.
Dessen Vorstrafenregister weist 15 Eintragungen quer durch das Strafgesetzbuch auf. Alleine sechs Mal war der Mann bereits wegen Körperverletzung verurteilt worden, war aber stets mit Geldstrafen oder Bewährung davongekommen. Zeit, dass sich daran etwas ändert, fand das Schöffengericht. „Das war eine Tat zu viel“, begründete die Vorsitzende das deutliche Urteil: Der Angeklagte muss für zwei Jahre hinter Gitter. Das überraschte sogar den Staatsanwalt. Der Anklagevertreter hatte nur 15 Monate Haft gefordert. Der Verteidiger kündigte dagegen noch im Gerichtssaal an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.