Duisburg. .

Weil er einen 24-jährigen Verkäufer von Muskelaufbaupräparaten für seine Krebserkrankung verantwortlich machte, stach ihn ein 45-jähriger Rheinhauser am 16. Juli vor einem Fitnesscenter an der Wanheimer Straße in Hochfeld nieder. Das Landgericht ordnete am Dienstag die zeitlich unbefristete Unterbringung des psychisch schwer gestörten Mannes in einer psychiatrischen Anstalt an.

Durch Zufall waren sich die beiden Männer nach langer Zeit im Fitnessstudio wieder über den Weg gelaufen. In dem Wahn, der 24-Jährige habe ihn vergiftet, beleidigte und bedrohte ihn der Rheinhauser. Als der junge Mann das Studio verließ, attackierte ihn der 45-Jährige mit einem Messer.

Das Opfer überlebte die Tat nur knapp. Bei einer Notoperation mussten ihm die Milz und eine Niere entfernt werden. Der 24-Jährige verlor mehr als fünf Liter Blut, was er nur dank rechtzeitiger Versorgung mit Konserven überlebte.

Ärzte müssen irgendwann über seine Freilassung entscheiden

Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte dem Angeklagten bei der Fortsetzung des zweitägigen Prozesses, unter einer schweren Persönlichkeitsstörung zu leiden. Bereits seit den 90er Jahren sei der Angeklagte an einer Psychose erkrankt, werde von Halluzinationen verfolgt. Der Gutachter konnte nicht ausschließen, dass der 45-Jährige zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sei.

Dem Gericht blieb daraufhin nichts anderes, als den Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Totschlags und der schweren Körperverletzung freizusprechen. Wenn der Täter auch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden konnte, so sahen die Richter seine Erkrankung doch als Gefahr für die Allgemeinheit.

Da in Freiheit nicht sicher gestellt werden könne, dass der Mann seine Medikamente regelmäßig einnehme, und so weitere schwere Straftaten zu erwarten seien, ordnete die Strafkammer die Unterbringung des 45-Jährigen in der Psychiatrie an. Über seine Freilassung werden irgendwann vor allem die behandelnden Ärzte zu entscheiden haben.