Duisburg. .
Weil er Stress mit der Frau und zudem viel zu viel getrunken hatte, fiel ein 21-jähriger Arbeiter am 18. September gewaltig aus der Rolle. An einer Straßenbahnhaltestelle in Duisburg-Wanheimerort traf er einen früheren Nachbarn – und schlug auf den 23-Jährigen ein, obwohl der ein vierjähriges Kind auf dem Arm hatte. Gestern hatte die Sache vor dem Amtsgericht ein Nachspiel.
Am Tattag habe er Streit mit seiner Frau gehabt, berichtete der junge Familienvater. „Ich bin in die Disco und habe aus Frust zu viel getrunken.“ Zufällig habe er dann seinen früheren Nachbarn getroffen. „Wir hatten früher schon Stress miteinander gehabt.“ Und auch diesmal gab es Streit. „Irgendwie bin ich dann ausgetickt.“ Zwei Tage später habe er sich allerdings bei dem 23-Jährigen entschuldigt. Nur eine Sache wollte der Angeklagte nicht zugeben. „Da war kein Kind. Das wäre doch brutal von mir gewesen, eine Schweinerei.“
Kind war völlig verstört
Die Zeugen ließen wenig Zweifel, dass es sich doch so abgespielt hatte. Obwohl der Geschädigte einen Vierjährigen auf dem Arm trug, hatte der blindwütige Angreifer zugeschlagen. Das Kind sei völlig verstört gewesen. „Das war auch der Grund, warum ich mich nicht gewehrt habe“, so der 23-Jährige, der eine Platzwunde am Mund und Prellungen am Hals davontrug.
Dass der Angreifer einen Schlagring verwendet habe, wie die Anklage vermutete, konnte die Verhandlung nicht beweisen. Höchstwahrscheinlich trug der 21-Jährige nur dicke Schmuckringe. „Aber auch die stellen in diesem Fall einen gefährlichen Gegenstand dar“, erklärte die Strafrichterin. Zugunsten des Angeklagten wertete sie dessen Geständnis. „Dass er das mit dem Kind nicht eingeräumt hat, liegt wohl daran, dass sich der Angeklagte zu sehr schämt.“
Die Richterin ließ es mit der Mindeststrafe für gefährliche Körperverletzung bewenden: Sechs Monate Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt. Obendrein muss der Angeklagte 1000 Euro Schmerzensgeld an den Verletzten zahlen.