Duisburg.. Ein 44-Jähriger ohne festen Wohnsitz soll im Mai 2009 einen Gebrauchtwagenhändler in Duisburg-Neudorf mit einem Elektroschocker attackiert haben. Ein Auto wollte er bei dem Händler nie kaufen, sondern ihn nur ausrauben. Wegen Raub und Körperverletzung muss der Mann sich nun vor dem Landgericht verantworten.

Eine böse Überraschung erlebte ein 50-jähriger Gebrauchtwagenhändler aus Neudorf am 6. Mai 2009. Gerade noch hatte er mit einem Interessenten verhandelt, da zog der vermeintliche Kunde plötzlich einen Elektroschocker.

Den anschließenden Kampf verlor der Autohändler – ebenso wie 4000 Euro Bargeld. Als mutmaßlicher Täter muss sich seit Mittwoch ein 44-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz vor dem Landgericht verantworten. Die Anklage wirft ihm Raub und Körperverletzung vor.

Gegen 9.45 Uhr soll der Mann in dem Verkaufsareal an der Ecke Oststraße und Sternbuschweg aufgetaucht sein. Nachdem er zunächst Kaufinteresse vorgab, soll er sein Opfer dann bedroht haben. Als der 50-Jährige sich wehrte, zog der Angreifer dem Händler dessen Jacke über den Kopf, brachte ihn zu Fall und schlug und trat auf ihn ein. Er erbeutete knapp 4000 Euro, die das Opfer in der Tasche trug.

Angeklagter wird durch DNA-Spuren belastet

Der Angeklagte schweigt bislang zu den Vorwürfen. Ein Motiv für die Tat läge auf der Hand: Der unter Drogen- und Spielsucht leidende 44-Jährige ist hoch verschuldet. Um rund 35 000 Euro habe er die Bank sowie Freunde und Verwandte angepumpt, berichtete der Mann unter Tränen. Wenn er Geld gehabt habe, habe er Drogen gekauft und den Rest meist bis auf den letzten Cent in Automaten geworfen.

Dem Autohändler war es nicht merkwürdig vorgekommen, dass ein ungepflegter Mann mit Fünf-Tage-Bart sich für einen teuren Wagen interessierte. „Solche Kunden ziehen manchmal ein Bündel Geld aus der Tasche“, so der Zeuge. In diesem Fall zog der Kunde einen Elektroschocker. „Ich habe mich gewehrt, aber plötzlich lag ich auf dem Boden“, erinnerte sich der 50-Jährige. Der Täter habe ihm das Knie ins Gesicht gerammt. Folge: Das Opfer landete mit einem Nasenbein- und einem Kieferbruch im Krankenhaus.

Der Zeuge konnte den Angeklagten vor Gericht nicht zweifelsfrei identifizieren. Belastet wird der 44-Jährige aber durch DNA-Spuren. Ein Urteil wird am Freitag erwartet.