Duisburg/Oberhausen. . Die Staatsanwaltschaft warf einer 25-jährigen Oberhausenerin Beförderungserschleichung, Beleidigung und Körperverletzung vor. Die Schwarzfahrerin hatte DVG-Kontrolleure in Duisburg beleidigt. Einem trat sie vor das Schienbein.
Ausgerechnet an ihrem 25. Geburtstag stand eine Oberhausenerin am Mittwoch vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Die Strafrichterin verzichtete auf ein Geburtstagsständchen, schließlich waren die Vorwürfe gegen die junge Frau alles andere als ein Grund zur Freude: Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten Beförderungserschleichung, Beleidigung und Körperverletzung vor.
Laut Anklage war die 25-Jährige am 5. Juli in der S-Bahn auf dem Weg von Oberhausen nach Duisburg ohne Fahrkarte erwischt worden. Die beiden DVG-Kontrolleure mussten sich im Hauptbahnhof jede Menge Beleidigungen gefallen lassen und einem der beiden Männer trat die Angeklagte schließlich auch noch vor das Schienbein.
Frau beteuert Unschuld
Vorwürfe, von denen die junge Frau wenig wissen wollte. Sie habe im Zug noch ein Ticket kaufen wollen, behauptete sie. Aber die Kontrolleure hätten gar nicht reagiert. Einer habe sie so fest am Arm gehalten, dass sie sich mit dem Fußtritt nur gewehrt habe. „Ich hatte ja selbst einen blauen Fleck.“ Und an Beleidigungen könne sie sich gar nicht erinnern.
Die beiden Kontrolleure - ein Türke und ein Marokkaner mit deutschem Pass - konnten es dafür um so besser. Die Angeklagte war ihnen im Zug aufgefallen, weil sie den beiden Bahn-Bediensteten betont unauffällig auswich. „Tatsächlich hatte sie keine Fahrkarte.“
Relativ milde Strafe
Dafür habe die junge Frau sich dicht an den Ausgang gedrängt, um beim Halten des Zuges gleich hinauszuspringen. „Ich habe sie am Arm festgehalten. Da hat sie geschrien: Ich lasse mir doch von Ausländern nichts sagen.“ Vor und nach dem Tritt seien zahlreiche Beleidigungen gefallen.
Die Richterin sah keinen Anlass, den beiden Bahnern nicht zu glauben. „Die Angeklagte, die seit Monaten regelmäßig Bahn fuhr, wusste genau, dass es im Zug keine Fahrkarten gibt“, stellte sie fest. Und das Lachen, mit dem die junge Frau die Aussage der beiden Zeugen begleitet hatte, wertete die Juristin auch nicht gerade zugunsten der Angeklagten. Mit 800 Euro (80 Tagessätze zu je zehn Euro) fiel das Urteil für die nicht einschlägig vorbestrafte Hartz-IV-Empfängerin aber relativ milde aus.