Duisburg. . Der langwierige Prozess gegen einen Polen, der wegen versuchten Totschlags und schwerer und gefährlicher angeklagt ist, neigt sich dem Ende zu. Der 33-jährige soll zwei Landsleute brutal zusammengetreten haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte 12 Jahre Haft, das Urteil wird am 7. Dezember erwartet.
Im Verfahren gegen einen 33-jährigen Polen, der am 27. November 2010 in einer Wohnung an der Hochfelder Heerstraße zwei Landsleute brutal geschlagen und zusammengetreten hat, wurde am Mittwoch die Beweisaufnahme geschlossen. Der Staatsanwalt beantragte wegen versuchten Totschlags, schwerer und gefährlicher Körperverletzung 12 Jahre Gefängnis.
Das Verfahren war ursprünglich auf fünf Verhandlungstage angesetzt. Gestern war der elfte. Der langwierige Prozess war gekennzeichnet durch Zeugen, die nur schwer oder gar nicht aufzutreiben waren, durch zweifelhafte Aussagen, die zumindest in einem Fall direkt vom Zeugenstuhl ins Polizeigewahrsam führten, und durch Ermittlungspannen, wie die zunächst unklare Zuordnung von Blutspuren an Schuhen.
Staatsanwalt hatte keine Zweifel an der Schuld
Der Staatsanwalt hatte am Ende keinen Zweifel an der Schuld des 33-Jährigen. Der Angeklagte habe einen alkoholisierten Landsmann, der vor einem Fernseher saß, hinterrücks attackiert und brutal geschlagen und getreten. Dann warf er den Mann vor die Tür, holte ihn später wieder herein, um ihn erneut zu schlagen und zu treten.
Folge: der 54-Jährige überlebte nur knapp, war aufgrund schwerer Kopfverletzungen ein Schwerstpflegefall. Sein Tod in Polen, einige Monate nach dem Ereignis, wurde von den polnischen Behörden allerdings nicht untersucht, so dass das Ableben des 54-Jährigen dem Angeklagten nicht zur Last gelegt werden könne, so der Ankläger. Auf ein zweites Opfer hatte der 33-Jährige eingetreten, als der Mann schlafend im Bett lag.
Verteidiger äußerte Zweifel an der Täterschaft
Viel mehr, als dass der Angeklagte als Ausländer besonders haftempfindlich sei, vermochte der Staatsanwalt nicht zu Gunsten des 33-Jährigen anzuführen.
Der Verteidiger äußerte Zweifel an der Täterschaft seines Mandanten und wies darauf hin, dass der Angeklagte - wie alle Mitglieder der Wohngemeinschaft polnischer Tagelöhner - erheblich alkoholisiert gewesen sei. Einen ausdrücklichen Antrag stellte er überraschenderweise nicht.
Das Urteil soll kommenden Mittwoch, den 7. Dezember, verkündet werden.