Duisburg-Walsum. .
Das Schöffengericht Hamborn verurteilte einen 44-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung. Der Mann hatte vor sieben Jahren seine Tochter unsittlich berührt.
Erst vor Gericht sah eine 21-jährige Frau aus Walsum ihren Vater nach langer Zeit wieder. Der Diplom-Ingenieur, der heute in der Nähe von Aachen wohnt, musste sich wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter vor dem Schöffengericht Hamborn verantworten. Seine Tochter, die zur Tatzeit 14 Jahre alt war, nahm als Nebenklägerin an der Verhandlung teil.
Eine Aussage blieb der jungen Frau erspart: Der Angeklagte gestand dem Gericht, dass er seine Tochter vor sieben Jahren unsittlich angefasst hatte.
Die Tat soll sich 2003 ereignet haben. Die beiden Töchter des Angeklagten lagen unter einer Decke auf dem Sofa und schauten gemeinsam Fernsehen, als sich der Angeklagte zu ihnen setzte. Der Familienvater schob seine Hand unter die Decke und berührte seine Tochter im Intimbereich. Dass er sich an seiner Tochter vergangen hat, wollte der Mann damit rechtfertigen, dass er zu der damaligen Zeit unter Depressionen und enormem beruflichen Stress litt. „Das hätte aber trotzdem nicht passieren dürfen“, fügte er anschließend hinzu.
Die Tochter zeigte den Missbrauch nicht gleich bei der Polizei an, weshalb dem Angeklagten erst jetzt der Prozess gemacht werden konnte. 2009 wandte sich die junge Frau an die Polizei, der sie insgesamt 60 Fälle schilderte, in denen sie ihr Vater missbraucht haben soll.
Die Staatsanwaltschaft erhob auch zunächst Anklage, der Vater verbrachte drei Monate in Untersuchungshaft und die Sache landete vor dem Landgericht in Duisburg. Während der Anhörung vor der Hauptverhandlung stelle aber ein psychologisches Gutachten die Glaubwürdigkeit des Opfers in Frage. Da der Angeklagte nur diesen einen Fall bereits bei der Polizei gestanden hatte, wechselte die Sache zum Hamborner Amtsgericht. Mehr konnte man dem Vater nicht nachweisen.
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Zusätzlich muss er 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung und 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.