Essen. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs ist ein 70-Jähriger vor dem Landgericht Essen am Donnerstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Drei Mal soll verging er sich an seinen 10 und 13 Jahre alten Enkeltöchtern, berührte sich unsittlich. Die V. Strafkammer erkennt dennoch auf minder schwere Fälle.
Er sieht aus wie ein gemütlicher Opa. Aber dreimal verging der 70-jährige Essener sich an seinen beiden Enkeltöchtern. Das Landgericht Essen verurteilte ihn am Donnerstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren Haft mit Bewährung. Zehn beziehungsweise dreizehn Jahre alt waren die Mädchen, als der Großvater sie unsittlich berührte. Kurze Berührungen, aber laut Gesetz mit mindestens zwei Jahren Haft bedroht. Die V. Strafkammer erkennt dennoch auf minder schwere Fälle und erspart dem 70-Jährigen damit die Haft.
Verteidiger Thomas Schäfer hatte die Zerrissenheit in dessen Leben angesprochen. Aus der ehemaligen DDR stammt er, hatte dort als Schäfer und Polizist gearbeitet, war Bürgermeister seines Dorfes. Nach der Wende folgte er mit seiner Frau einer Tochter nach Essen. Vor Gericht schilderte die Tochter, dass der Vater die Familie zusammenhalte. Eine Tochter sei schwer krank, die Ehe ihrer Eltern schlecht.
Kammer ließ Milde walten
Anwalt Schäfer: „Wie schlecht muss die Ehe gewesen sein, wenn die Tochter dem Vater rät, sich scheiden zu lassen, eine Freundin zu suchen oder in den Puff zu gehen.“ Weniger drastisch klang die Bitte der Tochter, den Angeklagten milde zu bestrafen. Die Kinder hätten ihn immer noch lieb.
Richterin Luise Nünning betonte im Urteil, dass die Opfer natürlich nicht über die Strafe bestimmen könnten. Hier müsse aber gesehen werden, dass der Angeklagte von Anfang an voll geständig war. Die Taten selbst lägen zudem am unteren Rand vergleichbarer Sexualtaten. Staatsanwältin Beke Nossek hatte ebenfalls die Besonderheit des Falles gewürdigt. Rechtlich sah sie aber keine Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Zwei Jahre und acht Monate Haft forderte sie.
Die Kammer ließ Milde walten. Die Angst, dass die Strafe widerrufen werden kann und er doch ins Gefängnis muss, werde den Angeklagten von erneuten Taten abschrecken, meinte Richterin Nünning.