Duisburg. . Weil er mehrfach seine Eltern zusammengeschlagen haben soll, stand ein offenbar psychisch gestörter Mann vor dem Duisburger Landgericht. Doch die gepeinigten Eltern konnten sich nicht zu einer Aussage gegen ihren Sohn durchringen. Der Richter musste ihn auf freien Fuß setzen.

Dass der 30-jährige Hochfelder, der da auf der Anklagebank des Landgerichts saß, nicht mit gewöhnlichen Maßstäben gemessen werden konnte, machte schon die Feststellung der Personalien deutlich. „Wenn es da steht“, meinte der Beschuldigte und drehte den Kopf weg. Angaben irgendwelcher Art zu seiner Person oder zur Sache wollte er nicht machen.

Der Fall: Weil er mehrfach seine Eltern zusammengeschlagen hatte, forderte die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung des offenbar psychisch gestörten Mannes in einer geschlossenen Anstalt. Doch dazu kam es nicht.

Bereits in der Vergangenheit war der Beschuldigte verurteilt worden, weil er sich an seinen Eltern vergriffen hatte. In drei weiteren Fällen hatte er Vater und Mutter laut Antragsschrift zwischen Oktober 2010 und März 2011 erneut geschlagen und getreten und dabei erheblich verletzt.

Doch obwohl die Eltern ihren Sohn selbst angezeigt hatten, konnten sie sich vor Gericht nicht dazu durchringen, den 30-Jährigen durch ihre Aussage möglicherweise für den Rest seines Lebens in die Psychiatrie zu bringen.

Eltern sagen nicht gegen ihren Sohn aus

Der 63-jährige Vater machte sofort von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Die 59-jährige Mutter tat sich schwerer. „Wir brauchen Hilfe“, meinte sie fast flehentlich Richtung Richterbank. Doch der Vorsitzende durfte ihr nicht raten, ob sie nun aussagen solle oder nicht. Nach langer Bedenkzeit und heftiger Diskussion mit ihrem Mann, schwieg auch die Zeugin. Dem Verfahren war damit die Grundlage entzogen. Hätte die Staatsanwaltschaft die beiden Zeugen im Vorfeld richterlich vernehmen lassen, so hätten ihre damaligen Aussagen nun als Beweismittel eingeführt werden können. Das allerdings hatte die Ermittlungsbehörde versäumt.

Der Strafkammer blieb nichts Anderes übrig, als den Angeklagten freizusprechen. Folge: Der 30-Jährige, der die vergangenen sechs Monate vorläufig in der Psychiatrie untergebracht war, wird nun wieder auf freien Fuß gesetzt.