Duisburg. .

Ein psychisch kranker Mann ist seinen Nachbarn immer wegen kurioser Handlungen aufgefallen. Als der Mann aber die Wohnungstür der Familie in Homberg anzündete, schaltete sich die Justiz ein. Jetzt muss der 57-Jährige in eine geschlossene Anstalt.

Mit dem Schrecken davon kam am 27. Februar eine Familie in Homberg. Erst am nächsten Morgen entdeckten die Eltern eines kleinen Jungen, dass in der Nacht Feuer an ihre Wohnungstür gelegt worden war, das zum Glück von allein verlöschte. Schnell geriet ein Nachbar in Verdacht, der zuvor bereits mehrfach durch seltsame Aktionen aufgefallen war. Als die Polizei den Mann befragen wollte, empfing der sie mit einem Dolch und einem Golfschläger in den Händen.

In dem Prozess vor dem Landgericht ging es am Donnerstag allerdings nicht um die Bestrafung des 57-Jährigen. Von Anfang an stand fest, dass der psychisch schwer kranke Mann schuldunfähig war. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand vielmehr der Antrag der Staatsanwaltschaft, den Beschuldigten zu seinem und zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen.

Gewürze gegen Geister

Immer wieder war der Mann wegen kurioser Handlungen aufgefallen: Mitten in der Nacht polterte er im Treppenhaus, streute Gewürze aus, um böse Geister zu vertreiben. Die Bewohner des Mehrfamilienhauses hatten dem Geschehen im Treppenhaus daher offenbar keine besondere Bedeutung mehr beigemessen.

Er habe eine Zeitung vor die Tür geworfen und angezündet, gab der Beschuldigte zu. „Die haben mich nämlich durch die Decke mit einer Nadel gestochen.“ Seit Jahren stand der 57-Jährige mit einer „Kriegsflotte des Universum“ in Verbindung und hatte 1995 Heldentaten auf dem amerikanischen Flugzeugträger „Lexington“ vollbracht – der seit 1993 Museumsschiff ist.

Ein Gutachter hielt eine Unterbringung des bereits mehrfach wegen Körperverletzungs-Delikten aufgefallenen Beschuldigten für unerlässlich. Auch der Verteidiger verschloss sich dieser Hilfe für seinen Mandanten nicht. Das Urteil der Kammer war am Ende reine Formsache.