Duisburg.

Eine schmerzhafte Erfahrung mussten am 23. Februar zwei junge Männer in einer Straßenbahn der Linie 901 machen. Sie wurden von einem laut schreienden Mann mit einem Messer attackiert. Der 39-jährige Bruckhausener fand sich nun vor dem Landgericht wieder.

„Der Mann war uns schon beim Einsteigen aufgefallen “, erinnerten sich die Zeugen. „Er hat was von Bundeswehr gebrabbelt.“ Man gab sich Mühe, den offenbar verhaltensgestörten Mitfahrer nicht zu beachten. „Doch dann rannte er plötzlich auf uns zu und fuchtelte mit einem Messer herum.“ Ein 26-Jähriger wurde am Ohr verletzt, ein 23-Jähriger erlitt Schnittverletzungen an den Händen, als er den Angreifer entwaffnete.

Auch die herbeigerufene Polizei hatte mit dem 39-Jährigen alle Hände voll zu tun. Er verletzte einen Beamten mit einem Fußtritt – woraufhin er ohne Springerstiefel, dafür aber mit Hand- und Fußfesseln ins Polizeigewahrsam musste. Davon, dass er zur Verantwortung gezogen werden könne, konnte bei dem 39-Jährigen keine Rede sein. Er leidet unter einer schweren Psychose, ist schuldunfähig. Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Frage, ob er zum Schutz der Allgemeinheit in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen sei.

Der Beschuldigte gab die Taten unumwunden zu. Er habe Stimmen gehört, die ihn geärgert hätten. „Ich bin bei der Bundeswehr, Abteilung Marine“, verkündete er stolz und rasselte seine Personenkennziffer herunter.

Ein psychiatrischer Gutachter sah keinen Grund, den Mann wegzusperren. Es könne auch auf andere Weise sichergestellt werden, dass der 39-Jährige regelmäßig seine Medikamente nehme. Die Juristen kamen nach vielen Nachfragen und langer Beratung zu einem anderen Ergebnis: Die Strafkammer ordnete die zeitlich unbefristete Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie an.