Duisburg. .

Viele Mieter in Mehrfamilienhäusern müssen in diesem Jahr mit höheren Müllgebühren rechnen. Die Wirtschaftsbetriebe haben in den vergangenen Wochen die Gebührenbescheide an die Hausbesitzer verschickt. Erstmals werden die Müllgebühren aufgeteilt in eine Jahresgebühr pro Haushalt und Müllvolumen pro Person.

Dies führt zu kuriosen Unterschieden, wie WAZ-Leser Jürgen Krause ausgerechnet hat: „Ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen und fünf Personen soll nun rund 25 Prozent mehr für eine 120-Liter-Tonne zahlen als ein Einfamilienhaus, in dem ebenfalls fünf Personen leben. Das ist ungerecht!“

In einem anderen Fall müssen Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit neun Wohnungen und zehn Personen über 250 Euro im Jahr mehr an Müllgebühren bezahlen als noch im letzten Jahr. Trotzdem weisen die Wirtschaftsbetriebe den Vorwurf einer „versteckten Gebührenerhöhung“ von sich. Sprecher Volker Lange: „Für andere wird es schließlich billiger.“

Wirtschaftsbetriebe beharren auf ihrem Standpunkt

Jedes Jahr teurer

In dem Dreifamilienhaus von Jürgen Krause leben fünf Personen. 2010 zahlten alle gemeinsam 370 Euro für die 120-Liter-Tonne, 2011 bereits 403 Euro und ab Januar 2012 nun über 460 Euro. Nach den Berechnungen der Wirtschaftsbetriebe braucht das Haus eigentlich nur eine 100-Liter Tonne (20 Liter mal 5 Personen). Die gibt es aber nicht. Eine 120 Liter-Tonne kostet 322,92 Euro im Jahr. Zusammen mit der Grundgebühr (3 x 46,92 Euro) macht dies 463,68 Euro.

Hausverwalter Dieter Efkemann aus Buchholz hat Einspruch gegen zwei Bescheide der von ihm betreuten Häuser in Neudorf und Meiderich eingelegt. Darin schreibt er: „Es kann nicht sein, dass im gleichen Haus eine Wohnung mit 130 Quadratmetern und mit fünf Personen belegt, die gleiche Grundgebühr von 46,92 Euro zu tragen hat wie eine Kleinwohnung von 39 Quadratmetern, die von einer Person gemietet wird.“

Doch genau damit argumentieren die Wirtschaftsbetriebe, denn die „Grundgebühr“ sei aus den Fixkosten wie Betrieb der Recyclinghöfe, Fahrzeugpark, Tonnen-Bereitstellung, Personalkosten und Weihnachtsbaumabfuhr usw. errechnet, wie Volker Lange erklärt. Und die entstünden für jeden Haushalt gleich. Hinzu käme jeweils das errechnete Müllvolumen, das die Wirtschaftsbetriebe mit 20 Litern pro Person berechnen. Wie viele Personen in einem Haushalt leben, mussten die Hausbesitzer den Wirtschaftsbetrieben im Frühjahr 2011 bereits mitteilen.

Kleinere Tonnen sparen

Doch auch hier gibt es ein Problem: Ändert sich die Personenzahl zum Beispiel durch Auszug der erwachsenen Kinder, muss der Vermieter umgehend die Neuberechnung der Müllgebühren bei den Wirtschaftsbetrieben beantragen. Gleiches gilt auch bei Leerstand.

Zieht wieder jemand ein, muss eine neue Meldung an die Wirtschaftsbetriebe erfolgen. Um ein paar Euro zu sparen, können Vermieter bzw. Hausbesitzer aber auch kleinere Tonnen beantragen, zum Beispiel wenn die Möglichkeit besteht, Bio-Müll zu kompostieren. Oder man bestellt – falls noch nicht geschehen – den Vollservice ab und stellt die Tonne selbst raus.