Duisburg. .
Wegen versuchten Totschlags verurteilte das Landgericht am Montag eine 39-jährige Frau zu drei Jahren Gefängnis. Am 26. Juni 2010 war sie auf offener Straße in Meiderich mit einem Messer auf ihren langjährigen Geliebten losgegangen.
Gemessen daran, dass der 45-Jährige keinen Kratzer davontrug, weil er den Stichen ausweichen und die Angreiferin letztlich entwaffnen konnte, fiel das Urteil vergleichsweise hart aus. Andererseits hatten die Richter am Ende des zweitägigen Verfahrens keinen Zweifel daran, dass die Angeklagte mit Tötungswillen handelte, als sie zustach und dabei schrie „Ich bringe dich um.“
Die Tat bildete den Endpunkt einer ebenso langen wie schwierigen Beziehung. Vor elf Jahren waren sich der Manager einer Gebäudereinigungsfirma und seine Beschäftigte näher gekommen. Immer wieder hatte der verheiratete Mann der Geliebten versprochen, sich von seiner Frau zu trennen. Doch alle Beteuerungen lösten sich in Luft auf.
Geliebter stellte ihr nach
„Die Angeklagte hat ihr Leben auf Sand gebaut“, fasste es der Vorsitzende des Schwurgerichts zusammen. Als sie sich schließlich vom Geliebten trennen wollte, sei der nicht bereit gewesen, sein Eigentum aufzugeben. Der Mann stellte ihr nach, beschädigte mehrfach ihr Auto, mietete sich zuletzt in der Nachbarwohnung ein, um dort Liebesbotschaften auf den Balkon zu hängen.
Bei der Tat habe sich die Angeklagte in einer psychischen Ausnahmesituation befunden, so die Richter. In Übereinstimmung mit einem psychiatrischen Gutachten billigten sie der 39-Jährigen mildernde Umstände zu. Die Tat ordnete das Gericht als sogenannten minderschweren Fall in einen deutlich niedrigeren Strafrahmen ein.
Doch der Vorsitzende ließ auch keinen Zweifel daran, was der Angeklagten möglicherweise tatsächlich zu der vom Verteidiger beantragten Bewährungsstrafe verholfen hätte: Ein Geständnis fehlte. Stattdessen hatte die Angeklagte sich vor Gericht angeblich an nichts erinnern können. Eine vorgeschobene Gedächtnislücke, wie die Richter mit Blick auf detaillierte Angaben der 39-Jährigen bei Polizeiverhören feststellten.