Duisburg. . Wegen Totschlags verurteilte das Landgericht Duisburg eine 42-Jährige zu sechs Jahren Haft. Sie soll mit drei Promille Alkohol im Blut einen 64-Jährigen nach einem Streit in seiner Wohnung in Duisburg-Meiderich erstochen haben.

Mit einer Verurteilung zu sechs Jahren Haft wegen Totschlags endete am Dienstag vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen eine 42-jährige Frau. Sie soll mit drei Promille Alkohol im Blut einen 64-Jährigen in Meiderich erstochen haben. Die Schwurgerichtskammer sah es am Ende des zweitägigen Verfahrens als erwiesen an, dass die angeklagte 42-Jährige in der Nacht zum 11. Oktober 2010 einen 64-jährigen Mann in dessen Wohnung in Meiderich erstochen hatte.

Der genaue Ablauf der Tatnacht blieb im Dunkeln; eine Folge des Alkohols, der beim Opfer wie bei seinem Gast aus Anlass des Geburtstages des 64-Jährigen in Strömen geflossen war: Das Opfer hatte zum Zeitpunkt seines Todes 3,89 Promille, die Angeklagte nahe an drei Promille gehabt.

Streit um Musikauswahl

Deshalb hatte sich die 42-Jährige auch nur noch undeutlich an einen Streit in der Wohnung des Opfers am Nombericher Platz erinnern können, der sich wohl daran entzündete, dass sich die Zecher nicht über die Musikauswahl einigen konnten. „Ich werde es aber wohl getan haben“, gestand sie. „Ich erinnere mich, dass ich das Messer in der Hand hatte.“

Ein Versuch der Täterin, nach dem tödlichen Stich in die rechte Achselhöhle Hilfe für das verblutende Opfer zu holen, scheiterte. Zwar rief sie die Polizei an, doch soll sie die lakonische Antwort bekommen haben, sie solle selbst 112 wählen. Die 42-Jährige zog es vor, ein Taxi zu rufen und überließ das Opfer einem nach Sachverständigenmeinung 30-minütigen Todeskampf.

Direkter Tötungsvorsatz

Eine Notwehr-Version, die erst relativ spät ins Feld geführt worden war, sah die Strafkammer als widerlegt an. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagte sich vom Opfer tödlich bedroht fühlte und deshalb zum Messer griff. Vielmehr habe die Frau mit Wucht in direktem Tötungsvorsatz zugestochen.

Zugleich mit dem Urteil ordnete die Kammer die Unterbringung der Angeklagten in einer geschlossenen Entzugsanstalt an. Vor Therapieantritt wird sie nun noch sechs Monate im Gefängnis sitzen müssen.