Duisburg. Von Alkohol, Drogen und Gewalt war die Beziehung geprägt. Als sie sich endgültig trennen will, sticht er ihr mit einem Messer in den Hals – so der Vorwurf. Ein Neuenkamper muss sich wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht verantworten.

Eine glückliche Beziehung sieht wohl anders aus: Alkohol, Drogen und Gewalt scheinen in der Freundschaft zwischen einem 38-jährigen Neuenkamper und einer 34-jährigen Hochfelderin die bestimmenden Größen gewesen zu sein. Die endgültige Trennung wollte der 38-Jährige nicht akzeptieren. Nun steht er wegen versuchtem Totschlags vor dem Landgericht.

Am 25. März soll der Angeklagte seine Ex-Freundin im Böninger Park an der Karl-Jarres-Straße durch einen Stich in den Hals verletzt haben. Eine Tat, an die sich der 38-Jährige angeblich nicht mehr recht erinnert. Er wisse nur noch, dass es Streit gab und er mit einem Messer herumgefuchtelt habe. „Es ist mir nicht bewusst, dass ich sie verletzt hatte. Das tut mir furchtbar Leid“, erklärte er vor dem Landgericht.

Telefonterror

Die 34-Jährige berichtete im Zeugenstand von einer kurzfristig glücklichen Beziehung. „Wir haben uns im Juni 2010 kennen gelernt. Zunächst lief alles prima.“ Aber dann habe sie der Angeklagte mit seiner Eifersucht geplagt. „Wegen jeder Kleinigkeit ist er völlig ausgerastet“, erzählte sie. Immer öfter habe sie der Freund geschlagen. „Mehrfach haben wir uns getrennt. Dann hat er mir regelmäßig die Tür eingetreten“, sagte die Zeugin. Aber mehrfach versöhnte sich das Paar auch wieder – bis zur schließlich endgültigen Trennung im Januar. Danach habe sie der Ex-Freund mit Anrufen terrorisiert und ihr in Kurznachrichten mit dem Tod gedroht, erzählte die Zeugin. Daraufhin zeigte sie ihn an.

Drei weitere Verhandlungstage

Am Tattag habe er sie im Park angesprochen. „Er hat mich nett gefragt, ob ich nicht die Anzeige zurücknehmen würde. Dann würde er mich auch in Ruhe lassen.“ Sie habe zugestimmt. „Dann ist er zuerst weg gegangen und dann von hinten wieder angerannt gekommen. Bevor ich was machen konnte, habe ich schon den Stich gespürt.“ Mit einer klaffenden, allerdings nicht lebensgefährlich schweren Verletzung am Hals rettete sich die Frau in ein nahe gelegenes Wohnhaus.

Für das Verfahren sind drei weitere Verhandlungstage geplant. Das Urteil wird Ende des Monats erwartet.