Eine neue Struktur der Abfallgebühren soll am 1. Januar in Kraft treten. Die grundsätzliche Änderung besteht darin, dass sie sich künftig aus einer Grund- und einer Leistungsgebühr zusammensetzt.
Bislang wurde die Müllgebühr im Rahmen eines Einheitsbetrages und einem Mindestvolumen pro Person und Woche berechnet. Der Rat wird darüber am 12. Dezember entscheiden.
Der Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD), Thomas Patermann, stellte die Einzelheiten am Mittwoch vor. Danach kann es in einigen Fällen teurer, in anderen billiger werden.
Die Grundgebühr wird pro Haushalt oder pro Nutzungseinheit (Gewerbe) erhoben. Sie umfasst nur Fixkosten für den Fuhrpark, Logistik, Recyclinghöfe etc. und beträgt 46,92 Euro. Die Leistungsgebühr berücksichtigt wie viel Abfall pro Person und Haushalt anfällt, ob die Leerung wöchentlich oder 14-tägig erfolgt oder ein Voll- oder Teilservice bestellt wurde. Ein Liter Abfall kostet 2,69 Euro.
Einführung der 40-Liter-Tonne
Als Rechenmodell gilt für Wohnhäuser: Zahl der Haushalte mal 46,82 plus Liter der Mülltonnen mal 2,69 Euro. Hinzu kommen die Kosten für einen Vollservice (bei über 240-Liter-Tonnen verpflichtend).
Die Wirtschaftsbetriebe machen folgende Beispielrechnungen auf: Danach kostet eine 60-Liter-Tonne mit 14-tägiger Leerung bei einem Haushalt mit einer Person in diesem Jahr 133 Euro, im nächsten 127,64. Ein 120-Liter-Behälter mit wöchentlicher Leerung bei zwei Haushalten mit sechs Personen in diesem Jahr 403 Euro, im nächsten Jahr 416,76.
Um Haushalten entgegenzukommen, in denen durch Mülltrennung weniger Abfall entsteht, wird zum Januar die 40-Liter-Tonne eingeführt. Sie lohne sich in der Regel für Ein- oder Zwei-Personen-Haushalte, so die Wirtschaftsbetriebe.
Neuregelung für leerstehende Wohnungen
Mit der Änderung der Gebührenordnung soll ab dem kommenden Jahr der Umgang mit leer stehenden Wohnungen neu geregelt werden: Die Grundgebühr wird auch bei Leerstand für die Dauer bis zu sechs Monaten fällig. Nur geringe Änderungen wird es bei Sondereinzel- und Nachleerungen geben.
In den vergangenen Monaten mussten rund 85.000 Besitzer von Häusern oder Gewerbebetrieben Auskunft geben, um die Zahl der Haushalte und gewerblichen Nutzungseinheiten festzulegen. Wer trotz mehrfacher Aufforderung die Fragebögen nicht ausgefüllt an die WBD geschickt hat, wird geschätzt (aber darüber auch informiert). Thomas Patermann: „Die Rücklaufquote beträgt bislang 88 %. 9000 müssen geschätzt werden.“ Aus allen Daten wurde die Grundgebühr berechnet.
Höhere Gebühr für Straßenreinigung
Während unterm Strich die Abfallgebühren insgesamt von 67 auf 65 Millionen Euro sinken werden, muss 2012 mit höheren Gebühren für die Straßenreinigung gerechnet werden. „Sie sollen um 5,92% steigen“, so Patermann. Grund seien höhere Personal- und Kraftstoffkosten. „Sie bleiben je nach Reinigungsklasse mit wenigen Ausnahmen immer noch unter dem Stand von 2005.“
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