Buchholz.
Die Sperrmüllabfuhr bei den städtischen Wirtschaftsbetrieben (WBD) zu bestellen, sollte kein Problem sein, denkt man. Dachte auch Helmut Riebe (68) aus Hukkingen, sieht das aber inzwischen anders.
Vor längerer Zeit verstarb sein älterer Bruder. Dessen Haus am Hauweg ist inzwischen auf ihn als Erben überschrieben worden. Zur Zeit räumt er es leer. Und für jede Menge Holzbretter von Regalen oder zerlegten Schränken und einen Kühlschrank bestellte er für Freitag, 1. April, die Sperrmüllabfuhr. „Ich hab’ noch gesagt, dass der Bürgersteig vor dem Haus sehr schmal ist und ich die Sachen auf die Wiese vor dem Haus stelle“, erzählt Riebe. Bürgersteig und Wiese sind allerdings durch einen Zaun getrennt, die Wiese aber von der Seite zugänglich.
Prompt stellte er in der folgenden Woche fest, dass zwar die Bretter verschwunden waren, nicht aber der Kühlschrank. Nun wohnt Riebe selbst nicht in Buchholz, ist nicht täglich am Hauweg. Jedenfalls beschwerte er sich erst eine Woche nach dem geplatzten Abfuhr-Termin, dass der Kühlschrank noch im Vorgarten steht.
Er hätte sich bereits sofort, am Montag, 4. April, deshalb melden müssen, habe ihn die Dame im Call-Center der Wirtschaftsbetriebe angeherrscht. Und so ein befehlsartiger Ton gefiel Riebe gar nicht. „Ich bin nicht jeden Tag da“, sagt er.
Nun bleibt fraglich, ob es überhaupt die offizielle Sperrmüllabfuhr gewesen ist, die bei Riebe die Holzbretter abgeholt hat. Es gibt ja auch private Müll-Verwerter. Denn von Volker Lange, dem WBD-Sprecher, erfahren wir: „Auf Privatgrundstücken dürfen wir aus Haftungsgründen nichts abholen.“
In der Sperrmüllsatzung der Stadt sei zwar nur geregelt, das der Sperrmüll an einer öffentlichen, gut zugänglichen Stelle abgelegt sein müsse. Privatgrundstücke, so Lange, würden jedenfalls nur betreten, wenn die WBD dafür von jeglicher Haftung für Schäden oder Unfälle freigestellt würden. Die Abgabe dieser Erklärung würde sogar per Fax genügen, sagt Lange. „Aber davon war, als ich den Sperrmüll angemeldet habe, keine Rede“, ärgert sich Helmut Riebe. Als Hauseigentümer hätte er sie ja geben können. Er muss jetzt einen neuen Anlauf unternehmen, um den Kühlschrank mitsamt neu hinzugekommenem Müll loszuwerden.