Erstmals soll in Duisburg ein neues Landesgesetz angewendet werden. Danach können sich „Immobilien- und Standortgemeinschaften“ bilden, die unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen zur Verbesserung des Einkaufs- und Lebensstandortes umsetzen und dafür zur Refinanzierung Erschließungsbeiträge erheben dürfen. Den Anfang will die Immobilien- und Standortgemeinschaft „Wallquartier“ machen, in der sich Grundeigentümer und Immobilienbesitzer der Wallstraße, des oberen Sonnenwalls und des Salvatorwegs zusammengeschlossen haben.
Wertsteigerung
Ein Planungsbüro begleitet die Umsetzung und hat laut Konzept bereits Gespräche mit nahezu allen Eigentümern geführt. Getragen wird die Standortgemeinschaft danach im Kern von zehn Eigentümern. Ziel: Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Wertsteigerung der Immobilien, bessere Vermarktungschancen, Stärkung der innerstädtischen Funktionen und Steigerung der Aufenthaltsqualität im Wallquartier, das zwischen neuer Königsgalerie und Galeria Kaufhof in der Innenstadt liegt. Neben den Maßnahmen für den öffentlichen Raum – wobei auch Sauberkeit und Ordnung eine Rolle spielen – soll im privaten Bereich etwas geschehen: Neue Fassadengestaltung sowie die Entwicklung von Qualitätsstandards für Gastronomie und Geschäfte in den Erdgeschossflächen und den Wohnungen und Büros der Obergeschosse. Die Gesamtkosten werden mit rund 212 000 Euro beziffert.
Königsgalerie eröffnet
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Der Gesetzgeber gibt den Berechnungsschlüssel vor, nach dem die Kosten umgelegt werden. In einer Modellrechnung für ein Grundstück mit 250 m2 und sechs Meter Grundstücksseite zur Erschließungsanlage ergibt sich eine Belastung von jährlich etwa 360 Euro über den Zeitraum von fünf Jahren. Laut Verwaltung enthält die Kalkulation alle entstehenden Kosten einschließlich Planungs-, Anschaffungs-, Herstellungs- und Betriebskosten sowie eventuell notwendige Rückbaukosten, die während der üblichen Lebensdauer der Maßnahmen entstehen.
Insgesamt umfasst das Wallquartier rund 90 Immobilien, die sich auf ca. 64 Eigentümer verteilen. Widersprechen nicht mehr als 25 Prozent der Grund- und Immobilieneigentümer, kann die Satzung vom Rat erlassen werden.
Als erstes wird sich am Donnerstag die Bezirksvertretung Mitte mit dem Thema befassen. Im weiteren Verfahren wird auch die Öffentlichkeit Stellung beziehen können. Einzelheiten regelt am Ende ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Stadt und Standortgemeinschaft, die sich zur Umsetzung verpflichten muss.
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