Duisburg. .
Mit einer Verurteilung zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge endete am zweiten Verhandlungstag der Prozess gegen eine 42-jährige Frau. In der Nacht zum 11. Oktober 2010 hatte sie einen 64-Jährigen in dessen Wohnung am Nombericher Platz in Meiderich erstochen.
Auslöser der Tat war ein Streit um die Musikauswahl bei der Geburtstagsfeier des 64-Jährigen gewesen. Täterin wie Opfer waren mit dreieinhalb und vier Promille reichlich alkoholisiert gewesen.
Mit einem Küchenmesser hatte die 42-Jährige ihr Opfer an Brust und Hals verletzt. Dann hatte sie 110 angerufen und nach einem Krankenwagen gefragt. Ein Polizist gab ihr kurz angebunden zu verstehen, sie solle 112 anrufen - wofür er sich übrigens ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung einfing, das in der Zwischenzeit gegen eine saftige Geldbuße eingestellt wurde. Die Angeklagte hatte sich nicht weiter bemüht und fuhr per Taxi nach Hause, während der 64-Jährige verblutete.
Bundesgerichtshof hob Urteil auf
Im März war sie dafür von der 5. Großen Strafkammer wegen Totschlags zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben, weil er den Tötungsvorsatz nicht ausreichend nachgewiesen sah. Am Ende der Neuverhandlung ging die 3. Große Strafkammer gestern nicht davon aus, dass die Frau ihren Gastgeber, mit dem sie seit Jahren gut befreundet war, habe töten wollen. Trotz hoher Alkoholisierung habe die Frau aber erkennen müssen, dass ihr Handeln lebensgefährliche Folgen hatte, so die Richter.
Während sich das Strafmaß um ein halbes Jahr verringerte, muss die 42-Jährige tatsächlich länger sitzen. Im ersten Urteil hatten die Richter nämlich ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Voraussichtlich wäre die Frau nach zweieinhalb Jahren auf freien Fuß gekommen. Bei der Neuverhandlung lehnte sie eine Therapie ab. Nun muss sie mindestens zwei Drittel der Strafe absitzen.