Duisburg. .

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat einen Untersuchungshaftbefehl gegen die 41-Jährige beantragt, die in der Nacht zum Montag einen Mann in Meiderich erstochen haben soll. Über den Tathergang herrscht weiter Unklarheit.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat gegen die 41-jährige Frau, die in der Nacht auf Montag in einer Wohnung am Nombericher Platz in Meiderich einen 64-Jährigen mit einem Messerstich tödliche Verletzungen beigebracht haben soll(wir berichteten), einen Antrag auf Haftbefehl wegen Totschlags gestellt. Vor dem Haftrichter verweigerte die Beschuldigte bei ihrer Vernehmung jede weitere Aussage. Sie sitzt nun in Untersuchungshaft.

„In diesem Fall hat allein die Schwere der Tat ausgereicht, um die U-Haft zu rechtfertigen. Tötungsdelikte sind Kapitalverbrechen“, erklärte Polizeisprecher Stephan Hausch auf WAZ-Anfrage. Die 41-jährige Frau aus Meiderich war mit ihrer Anwältin vor den Richter getreten, machte dabei aber von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Genau deshalb tappen die Ermittler der Kriminalpolizei vorerst weiter im Dunklen, was den genauen Tathergang betrifft. Weder die Tatzeit noch die Umstände, die zur Tat führten, konnten geklärt werden. Die Beschuldigte ist nun einmal die einzige Person, die Auskunft geben könnte.

Eine zweite Frau (53), die zuvor bei den Geburtstagsfeierlichkeiten des späteren Opfers ebenfalls anwesend war, hatte die Party bereits vor der Tat verlassen.