Duisburg. Im Mai 2011 sprach das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Negativ-Urteil zur Kohlenmonoxid-Leitung von Köln nach Krefeld. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor: Die Richter bemängeln vor allem zu wenig Sicherheit bei Erdbeben.
Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sprach am 25. Mai in diesem Jahr ihr Urteil zur Kohlenmonoxid-Leitung von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen, nun liegt seit dieser Woche auch die schriftliche Urteilsbegründung vor. Vor allem wegen des fehlenden Nachweises der Erdbebensicherheit, der Boden könnte sich bei heftigen Bewegungen verflüssigen, erklärte das Verwaltungsgericht den „Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14. Februar 2007 in der aktuellen Fassung für rechtswidrig und damit nicht vollziehbar.“
Keine Überraschungen in Urteilsbegründung
Für Erich Hennen, Sprecher der Duisburger Bürgerinitiative COntra Pipeline, bieten die 45 Seiten Urteilsbegründung - die Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster wurde zugelassen und von den Klägern bereits angekündigt - keine Überraschungen. „Die Kammer hat im Grunde genommen das gleiche Urteil wie im Jahr 2007 gesprochen, lediglich die Erdbebensicherheit ist nun neu hinzugekommen.“
Drei „rechtsrelevante Mängel zum Nachteil der Kläger“ listet die Kammer in ihrer Urteilsbegründung auf. Neben der möglichen Bodenverflüssigung in Teilbereichen der Trasse geht es um oberirdische Sonderbauwerke wie eine Rohrbrücke über eine Bundesstraße, deren Erdbebensicherheit ebenfalls nicht geprüft wurde, sowie um die Erkundung des Baugrundes auf Hohlräumen bei verkarstungsfähigen Kalksteinzügen. Alle drei Mängel treten nicht bei der Leitung durch Duisburger Stadtgebiet auf.
Bayer-Konzern hat sich noch nicht geäußert
Erich Hennen rechnet nun damit, dass die Beklagte, die Bezirksregierung in Düsseldorf als Genehmigungsbehörde, die am 11. April dieses Jahres von Bayer Material Science beantragten Änderungen wie Geogrid-Matte, Zulassung von Rohren anderer Stahlsorten und Verschiebung des Trassenverlaufs in ein „großes Planänderungsverfahren“ einfließen, dessen Öffentlichkeit Regierungspräsidentin Anne Lütkes bereits angekündigt hat. „Eine weitere Unbekannte ist derzeit der Bayer-Konzern, der sich zu seinem weiteren Vorgehen noch nicht geäußert hat“, stellt Erich Hennen abschließend fest.
Weitere Aktionen sowie natürlich die schriftliche Begründung des Urteils stehen am Mittwoch, 17. August, im Mittelpunkt einer Versammlung der Bürgerinitiative, die um 18 Uhr im Gemeindehaus der Auferstehungsgemeinde in Duisburg-Ungelsheim an der Blankenburger Straße beginnt.