Duisburg. . Ein dreister Betrüger aus Homberg hat ein junges Geschwisterpaar aus Moers um große Teile ihres väterlichen Erbes gebracht. Zudem zog er einem Bulgaren viel Geld aus der Tasche. Nun fand er sich vor dem Amtsgericht Duisburg-Mitte wieder.
Mit einem dreisten Betrugsfall hatte es das Amtsgericht Duisburg-Mitte zu tun. 2009 hatte ein 41-jähriger Homberger einem jungen Geschwisterpaar aus Moers große Teile des väterlichen Erbes aus der Tasche gezogen, indem er sie in die vermeintlich lukrative Eröffnung einer Diskothek in der Düsseldorfer Altstadt hineinzog. Und im Zusammenhang mit einer Unterschlagung lief der Mann zur Höchstform auf: Er verkaufte eine Limousine für 75.000 Euro, bevor er das Fahrzeug überhaupt erschwindelt hatte.
Der Angeklagte bestritt zunächst alles. Durch seinen Verteidiger ließ er vortragen, dass sich die Geschädigten in die Diskothekenübernahme gedrängt hätten. Er habe, da die zukünftigen Geschäftspartner sich als unzuverlässig erwiesen, sich aber schnell wieder aus dem Geschäft gezogen. Das Geld - die Anklage ging von rund 75.000 Euro aus - sei zum größten Teil für Baumaßnahmen verwandt worden.
"Gebaut wurde da leider gar nix"
Die Zeugen - ein 23-Jähriger und seine Schwester (32) - erinnerten sich anders. Kaum habe man das Erbe des Vaters in der Tasche gehabt, sei der Angeklagte aufgetaucht und habe ihnen das Diskotheken-Geschäft schmackhaft gemacht. „Er hat es immer wieder geschafft, uns um den Finger zu wickeln“, so die Zeugin. Man habe rund 120.000 Euro an den Mann gezahlt, der so getan habe, als sei er der große Kenner gewesen. „Und Löcher in der Wand haben wir hinterher mit Holzplatten verhängt. Gebaut wurde da leider gar nix.“
Bei dem Auto-Deal hatten die Verfahrensbeteiligten zunächst an einen Zahlendreher in der Anklage geglaubt. Die Aussage einer Bank-Sachbearbeiterin machte deutlich, dass der Homberger die Nobel-Kutsche tatsächlich an einen Bulgaren weiterverkauft hatte, bevor er sie überhaupt erst als angeblichen Firmenwagen bei einem Autohändler leaste - ohne jemals eine Rate zu bezahlen.
Nach einem kurzen Rechtsgespräch der Juristen hinter verschlossenen Türen rang sich der Angeklagte zu einem pauschalen Geständnis durch. Das Schöffengericht verurteilte den bereits einschlägig vorbestraften Mann zu drei Jahren Gefängnis.