Duisburg/Rheinberg. . Vor dem Landgericht Duisburg sind zwei Betrüger zu hohen Gefängnisstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Sie hatten etliche Anleger um insgesamt 2,7 Millionen Euro geprellt. Auch die Lebensgefährtinnen der Angeklagten wurden bestraft.
Mit Gefängnisstrafen für die zwei Haupttäter und Bewährungsstrafen für zwei Komplizen endete vor dem Landgericht Duisburg das Verfahren um einen schweren Anlagebetrug. Ein Rheinberger (43) und ein Mann aus Königswinter (39) hatten 2006 Anleger um 2,7 Millionen Euro geprellt. Dazu war ein Anlageberatungsunternehmen gegründet worden, das offiziell in der Schweiz saß. Tatsächlich wurden die Geschäfte aber hauptsächlich von Duisburg aus geführt. Den Kunden hatten zahlreiche Vermittler vorgegaukelt, für ihre Einlagen monatlich drei bis acht Prozent Rendite erzielen zu können.
Angeblich war das lukrative Geschäft durch zehn Millionen Euro bei einer Bank in Florida abgesichert. Abgesehen davon, dass keiner der Angeklagten für derartige Geschäfte die erforderliche Erlaubnis besaß, waren alle großspurigen Versprechungen allerdings blanker Schwindel.
80 Prozent an Betrogene zurück
Die geprellten Anleger verdankten es nur den Schweizer Behörden, die zwangsweise ein Insolvenzverfahren einleiteten, dass nicht alle Einlagen in dunklen Kanälen verschwanden. Bis zu 80 Prozent werden aus der Insolvenzmasse an die Betrogenen zurückfließen. Allerdings machten die Angeklagten unter einem anderem Firmendach weiter und steckten Kundengelder gleich in die eigene Tasche.
Wegen Betruges und Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz verurteilte die Wirtschaftsstrafkammer den Rheinberger zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis, der Mann aus Königswinter muss drei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Die Lebensgefährtin (50) des Rheinbergers und die Lebensgefährtin des Mannes aus Königswinter kamen wegen Beihilfe mit Bewährungsstrafen von 22 und 12 Monaten davon.