Duisburg. .

Wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz und Betruges müssen sich seit Montag vier Angeklagte vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Ein 43-jähriger Rheinberger und eine 50-jährige Rheinbergerin sollen gemeinsam mit einem Ehepaar aus Königswinter im Jahre 2006 Anleger um insgesamt 2,7 Millionen Euro geprellt haben. Drei der Angeklagten hatten eine Anlageberatungsunternehmen in der Schweiz gegründet. Trotz des offiziellen Firmensitzes in Zürich wurden die Geschäfte allerdings hauptsächlich von Duisburg aus abgewickelt. Mit Hilfe zahlreicher Vermittler soll das Quartett in insgesamt 120 Fällen Finanzgeschäfte abgewickelt haben, obwohl keiner der Angeklagten die erforderliche Erlaubnis dafür besaß.

Den Kunden wurde dabei vorgegaukelt, monatlich drei bis acht Prozent Rendite erwirtschaften zu können. Laut Anklage ließen sich vor allem deshalb viele Anleger überzeugen, weil die Verkäufer behaupteten, dass das Geschäft durch Einlagen in Höhe von zehn Millionen Euro bei einer Bank in Florida abgesichert sei. Was in Wahrheit schlicht erlogen gewesen sein soll.

Bankenaufsicht griff ein

Dass ein Großteil der Anleger nur zum Teil auf dem Schaden hocken bleibt, ist vor allem der schweizerischen Bankenaufsicht zu verdanken. Die leitete ein Insolvenzverfahren ein. Folge: Die geprellten Kunden dürfen auf 83 Prozent Entschädigung aus der Insolvenzmasse hoffen.

Dass Sie mit ihrem ersten Unternehmen scheiterten, soll die Angeklagten allerdings nicht davon abgehalten haben, unter einem anderem Firmendach weiter gemacht zu haben. In einigen Fällen soll dabei auch Provision in die Taschen der Angeklagten geflossen sein, bevor Geld überhaupt angelegt wurde.

Gegen zwei der Angeklagten wurde bereits in der Schweiz strafrechtlich vorgegangen. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts muss nun prüfen, inwieweit dadurch bereits die Straftatbestände möglicherweise verbraucht sind. Schließlich darf niemand für die gleiche Tat zweimal verurteilt werden.

Für das Verfahren sind vier weitere Tage angesetzt.