Duisburg. . Ein 44-jähriger Franzose aus Köln steht vor dem Landgericht Duisburg. Er ist wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug und Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz angeklagt. Insgesamt wurden Anleger um rund 3,7 Millionen Euro gebracht.
Wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug und Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz muss sich seit gestern ein 44-jähriger Franzose aus Köln vor dem Landgericht Duisburg verantworten.
Ein Franzose aus Köln soll an einem kriminellen Unternehmen beteiligt gewesen sein, mit dem zwischen Juni 2006 und Anfang 2008 bundesweit Anleger um rund 3,7 Millionen Euro geprellt wurden.
Per Telefonwerbung von Duisburg aus war Kunden eine sogenannte Wandelanleihe schmackhaft gemacht worden. Die hätte bei dem angeblich unmittelbar bevorstehenden Börsengang eines Schweizer Unternehmens in eine reguläre Aktie umgewandelt werden sollen. Abgesehen davon, dass die Drahtzieher des kriminellen Unternehmens gar keine Erlaubnis hatten, mit derartigen Papieren zu handeln, existierte das Schweizer Unternehmen nur auf dem Papier und es gab selbstverständlich niemals Aktien. Auch das Kernprodukt des Schwindelunternehmens, ein Software-Programm für Glücksspiele im Internet, soll nicht viel mehr als eine Mogelpackung ohne Marktwert gewesen sein.
Buisness-Plan sollte Anleger überzeugen
Den Anlegern - gezielt wurden solche angesprochen, die bereits viel Geld bei ähnlichen Geschäften verloren hatten - wurde allerdings vorgemacht, dass sie ihre Einlagen innerhalb kürzester Zeit verdoppeln könnten. Überzeugendes Argument soll dabei nicht zuletzt ein Business-Plan gewesen sein, der vom Angeklagten erstellt worden sein soll.
Mehrere Mittäter wurden von der Wirtschaftsstrafkammer in der Vergangenheit bereits zu Haftstrafen mit und ohne Bewährung verurteilt. Für diesen Prozess sind bislang drei Fortsetzungstermine vorgesehen.