Duisburg. . Gegen das Call-Center “Prudent 24“ wurde Anklage wegen Betrugs erhoben. Mit Telefon-Tricks lockten sie ihre Opfer in die Abzocke-Falle - bei Anwalt und Werbeanruf-Experte Stefan Richter waren sie damit allerdings an der falschen Adresse.

Die Masche ist simpel, die Anrufe kommen überraschend. Mitarbeiter eines Duisburger Call-Centers telefonieren derzeit quer durch die Republik und versprechen, die Teilnahme an sämtlichen telefonischen Gewinnspielen beenden zu können. Der Haken: Auch dafür werden 29,95 Euro fällig. Wer einmal zu häufig „Ja“ sagt, schließt einen neuen Vertrag ab. Die Staatsanwaltschaft hat am Amtsgericht Ruhrort Anklage wegen Betrugs erhoben.

Das Haus, in dem „Prudent 24“ sitzt, sieht unscheinbar aus. Das Call-Center ist in einer gewöhnlichen Wohnung in Meiderich untergebracht. Im Handelsregister ist die Firma als Medien- und Verlagshaus eingetragen. Noch vor einem Jahr haben die Mitarbeiter, die nun sämtliche Daten löschen wollen, selbst Gewinnspielanrufe durchgeführt.

Mitarbeiter rufen zufällig bei Rechtsanwalt an

Bei Stefan Richter klingelte das Telefon am 21. Oktober vergangenen Jahres. Pech für „Prudent 24“: Richter ist Rechtsanwalt und hat sich auf Wettbewerbsrecht und die Abwehr von unerwünschten Werbeanrufen spezialisiert. „Ich weiß nicht, wie die an meine Daten gekommen sind“, sagt er. Aus eigener Erfahrung weiß er aber: Wenn man sich wehrt und beispielsweise das Geld zurückhole, gehen auch die Anrufe von anderen Call-Centern zurück. „Wenn sie gar keine Ruhe geben, rate ich meinen Mandanten auch schon mal, die Telefonnummer und Kontoverbindung zu ändern. Damit werden die gespeicherten Daten für die Call-Center wertlos.“

Wie solche Gespräche geführt werden, geht aus einem Gesprächsleitfaden von „Prudent 24“ hervor. „Sie haben sich bei uns oder einem unserer Partner gemeldet und baten um Rückruf. Ist das richtig?“, sichern sich die Mitarbeiter ab. Und weiter: „Sie wünschen die sofortige Beendigung jeglicher Beteiligungen an Gewinnspielen bei uns und angeschlossenen Partnern. Ist das korrekt?“ Dahinter ist ein dickes „Ja“ vermerkt – der Angerufene muss die Aussage bestätigen. „Ihnen ist bekannt, dass Sie damit einen unwiderruflichen Auftrag erteilen?“ Wenn wieder ein „Ja“ erfolgt, schnappt die Falle zu: „Für diese Serviceleistung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29,95 Euro fällig, die wir im Lastschriftverfahren ohne Unterschrift von ihrem privaten Girokonto abbuchen werden.“ Die Verbraucherzentrale kennt die Masche und warnt: „Am besten sofort auflegen, bevor man Ja sagt.“ Auf WAZ-Nachfrage bei „Prudent 24“ wollte sich übrigens niemand zu den Vorwürfen äußern.