Duisburg. . Elf Tage gearbeitet und keinen Lohn erhalten: Vor dem Duisburger Arbeitsgericht gewann ein ehemaliger Mitarbeiter nun den Rechstreit mit der Zeitarbeitsfirma Parat-GmbH. Insgesamt vertritt der DGB derzeit drei Mitglieder vor Gericht gegen die Firma.
Michael W. (Name geändert) ist eigentlich jemand, der nichts Grundsätzliches gegen Zeitarbeitsfirmen hat. Doch die Erfahrung, die er Anfang des Jahres mit der Parat-GmbH gemacht hat, brachte ihn auf die Palme.
„Sie haben mir meinen Lohn für elf Tage Arbeit einfach nicht ausgezahlt.“ Und das wollte er sich nicht gefallen lassen. Mit Hilfe der Rechtsschutz GmbH des DGB zog er vor Gericht.
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Vorausgegangen war aber noch ein Vorfall, der fast unglaublich klingt: „Als ich in dem Büro der Firma nachfragte, warum der Lohn nicht ausgezahlt wurde, hat man mir zunächst erzählt, dass die Firma übernommen worden wäre und man mir keine Auskunft geben könne. Anschließend schickte man mich zu einer Adresse an der Koloniestraße 61, wo man mir Auskunft gegeben würde.“
Gegenüber der Staatsanwaltschaft
Dort sei er dann hingegangen und stand vor dem Eingang eines Autohauses. Sinnigerweise liegt dieses Autohaus gegenüber der Staatsanwaltschaft, an die sich Michael W. ebenfalls gewandt hat: „Ich habe Anzeige wegen Betrugs erstattet.“ Den Eingang der Anzeige bestätigte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Jedoch sei die Akte derzeit unterwegs.
Vor dem Duisburger Arbeitsgericht hat Michael W. den Rechtsstreit gewonnen. Zur Verhandlung war er mit seinem Rechtsvertreter erschienen, die Gegenseite tauchte nicht auf. Das Gericht fällte deshalb ein Versäumnisurteil, das mittlerweile rechtskräftig ist, wie Thomas Jung vom DGB-Rechtsschutz erklärte. Seinen ausstehenden Lohn von 573,42 Euro soll er bekommen, wird aber wohl vollstrecken lassen müssen, wenn die Firma nicht freiwillig zahlt. Insgesamt vertritt der DGB derzeit drei Mitglieder vor Gericht gegen die Firma, die trotz Nachfrage keine Stellungnahme zu dem Fall abgeben wollte.