Duisburg. Das Arbeitsgericht Duisburg hat am Montag den Kündigungsschutzklagen von drei Arbeitnehmern des KKD stattgegeben. Sie wurden Anfang des Jahres außerordentlich betriebsbedingt gekündigt. Das Gericht erklärte das für nicht zulässig.

Das Arbeitsgericht Duisburg hat am Montag den Kündigungsschutzklagen von drei Arbeitnehmern des Katholischen Klinikums Duisburg (KKD) stattgegeben. Im Januar 2011 hat das Katholische Klinikum (KKD), das in Duisburg u. a. das St. Johannes-Hospital, das St. Barbara-Hospital, das St. Vincenz-Hospital und das Marien-Hospital betreibt, 121 Arbeitnehmer außerordentlich gekündigt, obwohl aufgrund einer Dienstvereinbarung als Gegenleistung für einen Verzicht auf Weihnachtsgeld ordentliche betriebsbedingte Kündigungen bis zum 31.12.2011 ausgeschlossen sind, so das Gericht.

Kündigungsgrund "drohende Insolvenz" kann nicht geltend gemacht werden

Das KKD habe sich zur Begründung der außerordentlichen Kündigung nicht auf ihre bisherigen Sanierungsbemühungen berufen können. Das Gericht ist demnach auch nicht der Argumentation gefolgt, die Kündigungen seien erforderlich gewesen, um nach einer unerwartet hohen Entgelterhöhung eine drohende Insolvenz abzuwenden. Da der Ausschluss der ordentlichen betriebsbedingten Kündigungen nur noch bis zum Jahresende gilt, sei es zumutbar, diesen Zeitraum abzuwarten.

Erhöhung der Kreditlinie nur bei Kündigungen

Das KKD müsse sich an dem Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen, den sie bereits in Kenntnis ihrer schwierigen finanziellen Situation vereinbart hat, festhalten lassen, heißt es weiter. Es genüge auch nicht, dass die Bank des Bistums nur bei Ausspruch der Kündigungen bereit gewesen sei, die Kreditlinie zu erhöhen. Die Frage, ob das Arbeitsverhältnis außerordentlich beendet werden darf, dürfe nicht maßgeblich von der Entscheidung der Bank abhängen, welche Sanierungsbemühungen sie für erforderlich hält. Dies gelte umso mehr, da auch nach dem bisherigen, von der Bank mitgetragenen Sanierungskonzept, bis zum Jahr 2018 negative Betriebsergebnisse eingeplant sind.

Insgesamt haben sich ca. 20 Beschäftigte gerichtlich gegen die Kündigungen gewendet. Von diesen Verfahren sind heute die ersten drei entschieden worden. Die Entscheidungen können demnächst unter www.nrwe.de abgerufen werden. Weitere Verhandlungen folgen Anfang Mai, u. a. am 5.5.2011.

AZ: 3 Ca 436/11, 3 Ca 396/11 und 3 Ca 376/11