Duisburg. . Nach 24 Jahren machen wir wieder Inventur: Mit dem “Zensus 2011“ erhofft der Staat ein genaueres Bild seiner tatsächlichen Einwohner zu bekommt. Beim Bürger wirft die Volkszählung noch viele Fragen auf. Lesen Sie hier, was man dazu wissen sollte.

„Ich lasse doch nicht jeden in meine Wohnung“, empörte sich jüngst eine Leserin, die sich über die im Mai anstehende „kleine Volkszählung“ aufregte. Als Immobilienbesitzerin hatte sie Post bekommen, in der sie aufgefordert wurde, für den „Zensus 2011“ einen Fragebogen auszufüllen. Der war aber – wie in vielen anderen Haushalten auch – in den Müll gewandert, weil sie es für Werbung gehalten hatte. Erst später war ihr klar geworden, was da im Abfall gelandet war. „Kein Problem“, sagt der kommissarische Leiter des Amtes für Statistik, Burkhard Beyersdorff, seit Oktober auch „Erhebungsstellenleiter“ für den „Zensus“. „Das war nur der Vorerhebungsbogen.“ Alle Duisburger Gebäude- und Wohnungsbesitzer bekommen nach dem Stichtag 9. Mai erneut Post vom „Landesamt IT-NRW“ mit einem Fragebogen, den sie innerhalb von vier Wochen ausgefüllt zurückschicken müssen.

Termine mit privaten Haushalten machen

Anders als bei den Immobilienbesitzern melden sich bei rund 3000 Duisburger Haushalten ab dem 9. Mai Interviewer an. 180 sind es insgesamt, die derzeit geschult werden. „Sie sollen sich bei den vom Land ausgesuchten Haushalten zunächst mit einem Kärtchen anmelden und einen Terminvorschlag machen.“ Wenn der passende Termin gefunden ist, gibt es drei Möglichkeiten:

Den Fragebogen im Beisein des Interviewers ausfüllen. Hier kommt unsere Leserin wieder ins Spiel, die niemanden in ihre Wohnung lassen will: „Das muss auch niemand, denn es gibt noch zwei andere Möglichkeiten“, sagt Burkhard Beyersdorff.

Man kann den Fragebogen entgegennehmen, später selbst ausfüllen und wieder abschicken,
oder sich einen Online-Code aushändigen lassen, um den Fragebogen übers Internet auszufüllen.

Burkhard Beyersdorff
Burkhard Beyersdorff © WAZ FotoPool

Wer auserkoren ist, kann sich nicht wehren. Die Abgabe der gewünschten Daten ist „Bürgerpflicht“. Wer die Angaben verweigert, dem droht am Ende ein Bußgeld, das bis zu 300 Euro betragen kann. Burkhard Beyersdorff kennt die Vorurteile, die viele haben: „Ich bin selbst als Student in den 80er Jahren auf die Straße gegangen, um gegen die Volkszählung zu demonstrieren“, erinnert er sich. Doch einerseits sei bei der „kleinen Volkszählung“ der Datenschutz besonders streng, andererseits habe sich seit der Existenz der sozialen Netzwerke wie Facebook der Umgang mit den eigenen Daten ziemlich stark verändert.

Keine Angst vor Datenmissbrauch

„Außerdem gibt es eine strikte Trennung: Die Computer für den Zensus sind nicht mit den Computern der Stadt verbunden“, erklärt Beyersdorff. Es herrsche ein „Rückspielverbot“: „Sollte zum Beispiel herauskommen, dass in einem Haus gegen die Meldepflicht verstoßen wurde, darf ich dies der Meldebehörde nicht mitteilen.“

Durch den „Zensus“ erhofft sich der Staat eine genauere Übersicht, was im Lande an welcher Stelle nötig oder vielleicht auch nicht mehr nötig ist. Unter anderem eine genauere Zahl der tatsächlichen Einwohner, die entscheidend für die Finanzmittel sind, die das Land der Stadt zahlt. Auch Entscheidungen über notwendige Verbesserungen oder Veränderungen der Infrastrukturen sind abhängig von der Kenntnis der Lebensverhältnisse und vom Zustand der Wohnungen und Gebäude im Land.

Was die Statistiker wissen wollen

Der grüne Fragebogen der Haushaltsbefragung stellt insgesamt 46 Fragen, für Jugendliche unter 15 sind es nur 25. Darunter sind Standard-Fragen über persönliche Daten wie Adresse, Alter, Geschlecht und Familienstand. Anders als bei der letzten Volkszählung 1987 sind jetzt, 24 Jahre später, gleichgeschlechtliche Ehe und Partnerschaft als Antwortmöglichkeit aufgeführt.

Auch neu: ein Block über „Zuwanderung“. Die Fragen 14 bis 22 drehen sich um das Thema Migration nach 1955. Abgefragt wird dort, wer wann und von wo zugewandert ist. Auch auf Mehrsprachigkeit wurde Rücksicht genommen: Den etwa 180 Interviewern in Duisburg liegen die Begleittexte des deutschen Fragebogens in über 15 Sprachen vor. Bei den Fragen über Bildung, Ausbildung und Beruf interessiert konkret, was die Befragten in der der Woche vom 9. bis 15. Mai machen. Als einzige Frage freiwillig zu beantworten ist Frage 8: „Zu welcher der folgenden Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen bekennen Sie sich?“.

Zum ersten Mal auch "online" möglich

Bei der parallel durchgeführten Gebäude- und Wohnungszählung muss jeder Eigentümer von Gebäuden, also auch Besitzer von Eigentumswohnungen, allgemeine Angaben machen. Der orangefarbene Fragebogen muss für jedes Gebäude ausgefüllt werden: Baujahr? Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhaus? Bei jeder Wohnung wird ermittelt, wie groß sie ist und wie viele Leute darin wohnen oder etwa ob sie leersteht. Und ganz so eng sehen es die Wissenschaftler nicht: „Wenn Sie das Baujahr nicht genau wissen, bitte schätzen“, steht im Entwurf des Fragebogens.

1984 noch undenkbar: der Online-Fragebogen. Wer ganz auf Druckbuchstaben verzichten und den Fragebogen lieber per Tastatur und Mausklick ausfüllen möchte, der kann das mit seinem persönlichen Aktivierungscode tun unter: www.zensus2011.de