Duisburg. .
Der Rat der Stadt Duisburg hat die neue Gebührensatzung verabschiedet, die vor allem bei den Verwaltungsgebühren Erhöhungen vorsieht. Mit insgesamt 270.000 Euro Mehreinnahmen rechnet der Kämmerer. Vor allem Großveranstalter zahlen künftig drauf.
Bei den Sondernutzungsgebühren wird die Stadt in diesem Jahr noch kräftig zulangen.
Der Rat verabschiedete am Montag die neue Gebührensatzung, die vor allem bei den Verwaltungsgebühren happige Erhöhungen vorsieht. Der Kämmerer rechnet insgesamt mit Mehreinnahmen in diesem Jahr von 270 000 Euro.
Richtig treffen wird es Großveranstaltungen
Die Höhe der erhobenen Verwaltungsgebühren lag bislang bei 20 Prozent der teuersten Gebühr der jeweiligen Nutzungsart, hatte aber auch einen Höchstbetrag. Beispiel: Für einen Restaurationsbereich mit Tischen, Sitzgelegenheiten und anderen Service-Einrichtungen (z. B. ein Eiscafé mit Außenbetrieb auf dem Bürgersteig) lag die Verwaltungsgebühr bislang zwischen 16 und 27 Euro. Künftig beträgt sie einheitlich 80 Euro. Eine Folge könnte - theoretisch - sein, dass der Preis der Kugel Eis klettert, weil die Betreiber die Kosten weitergeben, denn auch der Nutzungspreis pro Quadratmeter steigt. Analog kann dies auch für die Weihnachtsbäume gelten, wenn der Händler seinen Standort auf einer öffentlichen Fläche wählt.
Richtig treffen wird es Großveranstaltungen. Die Verwaltung selbst nennt das Beispiel Zirkus: Bislang kostete die Sondernutzung für eine Woche 700 Euro plus Verwaltungskosten von 27 Euro, künftig 2800 Euro plus 120 Euro Verwaltungsgebühr. Gleiches würde auch für ein Freiluftkonzert gelten.
Unterscheidung nach Standorten
Die Satzung unterscheidet bei der Sondernutzung von Flächen nach Standorten. Die Stadt ist dazu in drei Zonen unterteilt: Zone 1 ist die teuerste, Zone drei die billigste. Wer zum Beispiel sein Haus an der Menzelstraße im Dellviertel (Zone 3) umbaut und dazu einen Schutt-Container auf die Straße stellen will, zahlt für einen zehn Quadratmeter großen Behälter 54 Euro, wer das gleiche in der Zone 1 (Königstraße Stadtmitte) macht, zahlt 161 Euro. Die reine Verwaltungsgebühr beträgt in beiden Fällen 50 Euro. Nach der alten Gebührensatzung wäre etwa die Hälfte fällig.
Auf Druck der Ratsmehrheit wurde in einem Passus die alte Gebührensatzung übernommen: Wer auf der Straße ein Nachbarschaftsfest feiern möchte, kann auch in Zukunft von der Sondernutzungsgebühr befreit werden. Die Sperrung einer Straße würde ansonsten - je nach Zone - zwischen 150 und 450 Euro plus 120 Euro Verwaltungspauschale kosten. Freigestellt werden in der Regel auch Maßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen. Das könnte zum Beispiel eine Rampe sein, die einem Rollstuhlfahrer den Zugang zu einem Geschäft ermöglicht.