Duisburg. Die Wiegeanlagen auf der A 40 in Duisburg haben erneut tausende zu schwere Lkw aus dem Verkehr gezogen, darunter auch schrottreife Kuriositäten.
Auto- und Lkw-Fahrer müssen sich seit 2018 vor der Rheinbrücke der A 40 durch die Wiegeanlagen Richtung Essen einfädeln, seit 2019 auch in Richtung Venlo. Immer noch gehen den Kontrolleuren zu schwere oder falsch beladene Laster ins Netz, manchmal auch richtige Kuriositäten. 2022 wurden 13.105 Fahrzeuge abgeleitet, deutlich weniger als im Vorjahr, da wurden noch rund 17.000 Brummis gestoppt.
Christian Freidl von der Polizei NRW hat von Anbeginn mit der Waage zu tun. Er sagt, dass vor allem bei Schüttgut, Erdaushub etwa, das Gewicht unterschätzt werde. Ein Dauerärgernis seien auch Schwer-Transporte, die ohne Genehmigung fahren und hoffen, unter dem Radar zu bleiben. Oder Autokrane mit 60 Tonnen Gewicht, deren Fahrer die erforderliche Wegstreckenprüfung vor Fahrtantritt nicht machen. „Viele Unternehmen sparen an Fahrern mit der nötigen Sachkunde“, hat der Polizist beobachtet.
A 40 in Duisburg: Auf die Rheinbrücke dürfen 44 Tonnen schwere Lkw nur mit Genehmigung
Gerade erst hatte er einen Gefahrgut-Transporter für Gastransporte stoppen müssen. Die Aufbauten glichen Torpedorohren und brachten das Gefährt wegen des starken Materials schon leer auf 43 Tonnen. Im Rahmen des kombinierten Verkehrs – also für Lasterfahrten zwischen Schiene oder Wasserstraße zum Entladeort – sind 44 Tonnen auf der Rheinbrücke zwar erlaubt, aber nur mit extra Genehmigung. Der Fahrer hatte aber nichts dergleichen dabei, sagt Freidl.
Die Fahrzeuge aus dem kombinierten Verkehr werden von den Wiegeanlagen aus dem Verkehr gezogen, weil diese ab 40 Tonnen ausschlagen. Vier Tonnen mehr seien aber auf jeden Fall ein Bonus, der den Zeitaufwand rechtfertige, durch die Waage abgeleitet zu werden, glaubt Freidl.
Tropfendes Forstfahrzeug mit dreiseitiger Mängelliste
Eine echte Seltenheit stand wochenlang auf dem Parkplatz der Wiegeanlage in Homberg: Eine selbstfahrende forstwirtschaftliche Arbeitsmaschine, die im Wald Bäume fällt und direkt schält, war mit 60 Tonnen Gewicht und „null Genehmigungen“ deutlich zu schwer für die Brücke. „Davon gibt es in ganz Europa kaum zehn, die sind unheimlich teuer“, berichtet Freidl.
Leider war das Gerät auch unheimlich defekt und tropfte erheblich. „Wir mussten Ölsperren auslegen und reichlich Bindemittel streuen.“ Die technische Begutachtung ergab eine dreiseitige Mängelliste. Die Reparatur habe fünfstellige Kosten verursacht, nur um halbwegs verkehrssicher zu werden. Die Vorstellung, dass womöglich schon lange Öl in den Wald tropfte, ärgert Freidl. Der Fahrer habe die Aufregung aber nicht verstanden, es sei doch Bio-Öl.
In einem anderen Fall wurde das Veterinäramt hinzugezogen. Ein Lkw transportierte verschiedene Lebensmittel, die ungekühlt, gekühlt und gefroren waren. Problem eins war, dass der Laster gar keine Kühlung hatte, Problem zwei, dass dazwischen Gefahrgut lagerte, hochentzündliches Parfüm. Die komplette Ladung wurde versiegelt und später vernichtet. Das gleiche Schicksal hatten 33 Paletten Bier aus einer anderen Fuhre, insgesamt 25 Tonnen. Sie waren nur schon seit zwei Jahren abgelaufen.
Keine Einsicht bei den Unternehmen, sondern Sparwille
Dass sich die Zahl der abgeleiteten Fahrzeuge reduziert, führt die Autobahnpolizei NRW nicht auf die Einsicht der Unternehmen zurück, sondern auf deren Sparwillen. „Als vor fünf Jahren die Wiegeanlage eröffnet wurden, war der Halteplatz binnen zehn Minuten voll. Wir hätten eine Hundertschaft gebraucht, um das abzuarbeiten. Heute gibt es immer noch Stoßzeiten, aber viele fahren über die A 42“, so Freidl Dass es in NRW 200 marode Brücken gibt, führt der Polizeihauptkommissar auf den „miserablen Umgang mit den Vorschriften“ zurück. Es brauche keine härteren Strafen, sondern „mehr Respekt“.
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Insgesamt ist aber er zufrieden: „Wir machen einen guten Job und die Brücke wird bis zur letzten Minute halten.“
Schrottreife Sattelanhänger
Die Waage in Höhe Neuenkamp ist in der Hoheit der Polizei Duisburg. Den traurigen Höhepunkt bildete dort ein zu schwerer Laster aus Kroatien, dessen Bremsen kaputt waren und dessen Fahrzeugrahmen Bruchstellen aufwies. „Die Mitarbeitenden haben vor ihrer Einstellung beim Verkehrsdienst eine Berufsausbildung als Kfz-Mechaniker abgeschlossen“, erklärt Jacqueline Wardenski, Sprecherin der Polizei Duisburg. Dadurch konnten sie diese Mängel schon vor Ort erkennen. Ein Gutachter stufte den Sattelanhänger später als „schrottreif“ ein. „Nur durch pures Glück ist der Anhänger nicht während der Fahrt auseinandergebrochen“, so Wardenski.
Die Wiegeanlage in Homberg im Detail:
Die Autobahnpolizei Düsseldorf, die für die Waage in Homberg zuständig ist, hat im vergangenen Jahr 4121 Laster ausgeleitet, davon wurden 1928 verwogen und sanktioniert. Wenn der Platz bereits voll ist, werden Lkw mit geringfügigen Überschreitungen direkt abgeleitet, sagt Freidl. Damit sei die Rheinbrücke schon mal geschützt und dafür seien die Wiegeanlagen in erster Linie da.
In zwei Fällen wurden Verstöße wegen Alkohol/Drogen oder Medikamenten am Steuer festgestellt. In drei Fällen war das Gewicht mehr als 20 Tonnen höher als erlaubt.
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Die Wiegeanlage in Neuenkamp im Detail:
In Richtung Venlo und in Hoheit der Polizei Duisburg wurden 2022 insgesamt 8548 Fahrzeuge von der Autobahn abgeleitet, 436 in der Auffahrt Neuenkamp gar nicht erst durchgelassen. Auch hier entdecken die eingesetzten Polizeibeamten häufig weitere Verstöße, etwa mangelnde Ladungssicherung, technische Mängel oder nicht eingehaltene Sozialvorschriften bei den Fahrerinnen und Fahrern, heißt es in der aktuellen Verkehrsunfallstatistik der Polizei Duisburg: 2245 solcher Verstöße wurden geahndet.
Die im vergangenen Jahr höchste festgestellte Achslast auf der Antriebsachse eines LKW lag bei 15,4 Tonnen, bei zulässigen 11,5 Tonnen. Das höchste, festgestellte Gesamtgewicht lag bei 68,2 Tonnen, bei maximal zulässigen 44 Tonnen je nach Fahrzeugkombination.
In beiden Schrankenanlagen gab es nur wenige Dutzend Unfälle.
>>So hoch sind die BUSSGELDER
- Die Bußgelder liegen bei überladenen Lkw zwischen 30 und 380 Euro, bei Gefahrgutfahrzeugen bei bis zu 570 Euro.
- Um Verstöße gerichtsfest ahnden zu können, gibt es an beiden Wiegeanlagen zusätzliche Waagen, um die Lkw, die zuvor während der Fahrt gewogen wurden, noch einmal stehend auszuwiegen.
- Zusätzlich wird unterschieden, ob ein Verstoß fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Letzteres gilt im Wiederholungsfall, die Bußgelder sind dann höher.