Duisburg. Die prügelnden Eltern in einem Spielpark regen viele auf. Warum jetzt gegen den Mann ermittelt wird, der das Video bei Facebook hochgeladen hat.

Das Video, auf dem sich Familien in einem Indoor-Spielpark in Duisburg prügeln, kursiert seit Tagen in den sozialen Netzwerken. Jetzt gerät auch der Ursprungspost in den Blick. Wie in Polizeikreisen bestätigt wurde, handelt es sich bei dem Ersteller des ersten Facebook-Posts mit dem Video offenbar um einen Beamten der Duisburger Polizei.

„Falls jemand mal mit den Kindern zum Pippolino nach Duisburg Wedau möchte ... Fachkräfte / Angestellte versuchen halbherzig zu beruhigen“, schreibt er über seinem Post, der am Montag bereits 4326 mal geteilt und hundertfach kommentiert wurde. Teilweise reagieren die Leserinnen und Leser mit Entsetzen, teilweise mit ausländerfeindlichen Sprüchen, die auch drei Tage später immer noch da stehen: „Und sowas soll eingebürgert werden“, „sorry aber so ein gesox braucht man nicht“, „ein Hoch auf die Teppichflieger“.

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Video des Pippolino erscheint erstmals auf einem Facebook-Profil mit Polizei-Motorrad

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Das Profil, in dessen Hauptbild ein Polizei-Motorrad im Abendlicht auf einer Duisburger Brücke steht, zeigt auch sonst eine mindestens rechtskonservative Sicht auf die Dinge, auf die andere Nutzer in weiten Teilen aber kaum bis gar nicht reagieren. Der Mann schreibt dort von einer „indoktrinierten Justiz“, sieht Lauterbach in einer „Geschlossenen“, freut sich über die „rotgrüne Säuberung“ durch Elon Musk bei Twitter und äußert im Zusammenhang mit einer Polizeimeldung über den Angriff eines Somaliers, dass man schon Hunderttausende „von diesen Psychopathen“ ins Land gelassen habe.

Den „Staatsmedien“ möchte er seine „tiefste Verachtung“ aussprechen. Manche Posts wurden durch unabhängige Faktenchecker als Fehlinformation entlarvt und von seinem Profil entfernt. Insgesamt ergibt sich durch die Beiträge, die Kommentare und die Bestätigung externer Kommentare das Bild eines eher ausländerfeindlichen Mannes.

Polizei ermittelt straf- und dienstrechtlich

Auf Nachfrage erklärt Pressesprecherin Jaqueline Grahl, dass zunächst geprüft werde, ob das Facebook-Profil tatsächlich von dem Duisburger Polizisten selbst betrieben wird. Es müsse ausgeschlossen werden, dass jemand vorgibt, dieser Mann zu sein. Das wäre Identitätsdiebstahl, wird in Polizeikreisen allerdings für nicht sehr wahrscheinlich gehalten.

Parallel sei eine strafrechtliche und eine dienstrechtliche Überprüfung in Gang gesetzt worden. Dazu wurde auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Könnte jemand mit einer vorurteilsbehafteten Einstellung gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund überhaupt Dienst tun? Dieser Frage müsse in jedem Einzelfall nachgegangen werden, so Grahl, der hier im Fokus stehende Polizist sei aus gesundheitlichen Gründen schon länger nicht mehr im Dienst gewesen.

Polizei geht Extremismus-Vorwürfen intern nach

„Wenn jemand so schreibt, dann werden wir hellhörig, dann müssen wir hinsehen“, betont die Polizeibeamtin. Selbst wenn es strafrechtlich nicht relevant sei, was er schreibe, könne es dienstrechtliche Konsequenzen haben. Intern nehme man solche Hinweise sehr ernst. Es gebe wie in allen 50 Dienststellen des Landes auch in Duisburg zwei Extremismus-Beamte, die im Thema seien. An sie können sich Beamte wenden, wenn sie über „merkwürdige Äußerungen, seltsame Lektüre, komische Symbole“ bei Kollegen stolpern. In diesem Fall hatte eine Zeugin auf das öffentliche Profil aufmerksam gemacht.

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Gerade erst hatte Innenminister Herbert Reul eine Gesetzesinitiative bekannt gegeben, die sich gegen Extremisten im Staatsdienst richtet. Sie sollen leichter aus dem lebenslang abgesicherten Beamtenverhältnis entlassen werden können. Außerdem wolle man künftig auch Fällen effektiver begegnen, „in denen eine schleichende, jahrelang unbemerkte Radikalisierung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin zugrunde lag“. Reul treibt das Thema voran, seit bekannt wurde, dass in Mülheim Polizeibeamte Hetze in rechtsextremistischen Chats geteilt haben sollen.

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„Grundsätzlich gilt für Polizeibeamte das Neutralitätsgebot“

Jacqueline Grahl
ist Pressesprecherin bei der Polizei in Duisburg.
Jacqueline Grahl
ist Pressesprecherin bei der Polizei in Duisburg. © FUNKE Foto Services | Fabian Strauch

Jaqueline Grahl betont: „Grundsätzlich gilt für Polizeibeamte das Neutralitätsgebot“, jeder Mensch müsse gleich behandelt werden, unabhängig von seinem Glauben oder Geschlecht, seiner Sprache oder seinem Herkunftsland. Privat dürfe man sich politisch engagieren – zumindest bei allen Parteien, die nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden. „Als Polizistin habe ich meinen Eid auf die Verfassung geschworen“, erklärt die Pressesprecherin. Sie dürfe sich auch kritisch über Politiker äußern, diffamieren oder Menschenrechte verletzen dürften ihre Aussagen aber nicht.

Teil der Ermittlungen wird sein, ob der Beamte das Video auch selbst gedreht hat oder ob er es nur zugeschickt und hochgeladen hat. Grahl selbst betont, dass sie „sicher nicht zum Filmen das Handy gezückt hätte“, wenn sie mit ihren Kindern in dem Spielpark gewesen wäre. „Ich hätte die Kollegen alarmiert und dann die Sicherheitskräfte unterstützt.“ Ihr ist wichtig: „Verfassungswidriges Denken hat bei uns keinen Platz.“

>>DIE POLIZEI ERMITTELT

  • Nach der Auseinandersetzung zwischen den zwei Familien ermittelt jetzt die Polizei. Beide Parteien haben Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt.
  • Der Betreiber des Pippolino hatte zudem Hausverbot erteilt und Anzeige gegen Unbekannt aufgegeben, weil das Filmen und Veröffentlichen des Videos den Hausregeln widerspricht.