Düseldorf. NRW-Innenminister Reul macht Druck bei einer Beamtenreform: Volksverhetzung soll schneller Karrieren im Öffentlichen Dienst beenden.
Extremisten im Staatsdienst sollen leichter aus dem eigentlich lebenslang abgesicherten Beamtenverhältnis entlassen werden können. Dafür macht sich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) stark. „Bei Straftaten, die das Grundvertrauen in den Staat in hohem Maße erschüttern, müssen Beamte ohne weitere Verzögerung aus dem Dienst entfernt werden können. Bei Volksverhetzung ist das eindeutig der Fall“, sagte Reul unserer Redaktion.
Er verwies dabei auf die jüngsten Beratungen der Innenministerkonferenz in München. Dort war unter anderem eine Änderung des Beamtenstatusgesetzes beraten worden, um langjährige Disziplinarverfahren zu vermeiden. Konkret würde es im Falle einer Verurteilung wegen Volksverhetzung automatisch zu einem Rauswurf aus dem Staatsdienst kommen. Bislang ist das nur bei schwersten Verletzungen der Dienstpflichten möglich wie etwa bei Hochverrat oder der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats. Bei extremistischen Äußerungen etwa von Polizisten gibt es dagegen oft eine jahrelange Parallelität von straf- und dienstrechtlichen Ermittlungen, die nicht selten ohne größere Konsequenzen enden.
Verjährungsfristen sollen gelockert werden
Zudem wünscht sich Reul eine Lockerung der Verjährungsfristen bei Volksverhetzungen durch Beamte. Nach den Disziplinargesetzen des Bundes und der Länder ist die Verhängung von disziplinarrechtlichen Maßnahmen oft nicht mehr möglich, wenn seit dem Dienstvergehen zu viel Zeit verstrichen ist. „Den betroffenen Beamten soll klar sein, dass ihr Verhalten auch später noch sanktioniert werden kann“, hieß es aus dem NRW-Innenministerium. Man wolle künftig auch Fällen effektiver begegnen können, „in denen eine schleichende, jahrelang unbemerkte Radikalisierung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin zu Grunde lag“.
Da es sich bei dem Beamtenstatusgesetz um ein Bundesgesetz handelt, sollen nun in Berlin weitere Schritte geprüft werden. Unklar ist, wie hoch das Strafmaß der Verurteilung sein muss, um automatisch eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach sich zu ziehen. Im Sommer hatten Bund und Länder eine Haftstrafe von sechs Monaten als Schwelle diskutiert. Auch die Frist für die Möglichkeit rückwirkender dienstrechtlicher Ermittlungen muss noch festgelegt werden.
Mülheimer Nazi-Chats bei der Polizei beschäftigen NRW seit 2020
Reul gehört zu den Treibern der Debatte, seit in NRW rechtsextremistische Polizei-Chats aufgeflogen sind. Im Zusammenhang mit Gruppen vorwiegend beim Präsidium Essen/Mülheim wird seit nunmehr über zwei Jahren ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwischenzeitlich 25 Beamte im Visier, dienstrechtlich gerieten sogar 44 Polizisten ins Visier. In den Chats war rechtsextremistische Hetze wie Hitler-Bilder, SS-Runen und Hakenkreuze geteilt worden. Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass erst sieben Strafbefehle erteilt werden konnten.