Duisburg. Wegen Unterschlagung und Diebstahls stand ein Ex-Paketbote vor Gericht. Doch am Ende war eigentlich nur klar, dass Pakete verschwunden waren.
Laut Anklage soll ein 35-jähriger Mann aus Wanheimerort besonders dreist gewesen sein: Als Auslieferungsfahrers eines Subunternehmers für einen großen Paketdienst soll er 2019 und 2020 Notebooks unterschlagen und zuletzt noch Mobiltelefone gestohlen haben, nachdem er seinen Arbeitsplatz schon verloren hatte. Doch davon blieb im Laufe eines zweitägigen Verfahrens nichts mehr übrig.
Der Angeklagte hatte von vorne herein seine Unschuld beteuert. Er argwöhnte, dass möglicherweise jemand anders seine Zugangsdaten genutzt habe. In dem Unternehmen seien immer wieder auch Schwarzarbeiter beschäftigt gewesen.
Beweismittel gegen Duisburger lösten sich in Luft auf
Etwas, das sein ehemaliger Chef im Zeugenstand empört zurück wies. Zur Aufklärung des Falles hatte der Zeuge aber auch nicht viel beizutragen. „Ich glaube, ich bin da hereingelegt worden“, so der Unternehmer, der nicht genau sagen konnte, wer denn eigentlich wann gearbeitet hatte oder entlassen worden war.
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Vermeintlich objektive Beweismittel entpuppten sich vor dem Schöffengericht als Sackgasse. Denn Video-Aufzeichnungen zeigten zwar den Angeklagten, der offenbar zu einer Tageszeit, als im Paketzentrum so gut wie nichts los war, Pakete einlud. Doch welche Fracht es war und wann die von einem Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens zusammengeschnittenen Aufnahmen gemacht worden waren, blieb unklar. Fest stand nur, dass Ware verschwunden war. Aber nicht einmal, wann das geschah, war eindeutig.
Geldstrafe wegen Fahrens mit einem gefälschten Führerschein
Zur großen Erleichterung des Angeklagten wurde er am Ende vom Vorwurf der Unterschlagung und des Diebstahls freigesprochen. Und so muss er auch keine 23.000 Euro bezahlen. Diesen Wert hatte die Staatsanwaltschaft als Schaden errechnet.
600 Euro muss der 35-Jährige aber dennoch bezahlen: Das ist nämlich die Geldstrafe (60 Tagessätze zu je zehn Euro) dafür, dass er von einer Polizeikontrolle am Steuer erwischt wurde, obwohl er keinen Führerschein hat.
Der Angeklagte hatte den Beamten stattdessen die Totalfälschung eines rumänischen Führerscheins ausgehändigt. Da der Angeklagte – was allerdings nicht angeklagt war – zudem leicht unter Drogeneinfluss stand, verhängte das Gericht auch eine Führerscheinsperre. Frühestens in einem Jahr kann er versuchen, einen echten Führerschein zu beantragen.