Duisburg. Ein Schokoladen-Dieb biss auf seiner Flucht einen Supermarktmitarbeiter in Arm und Wade. Vor Gericht suchte er nach Erklärungen für die Tat.

Eine gewisse Fassungslosigkeit war einem Rheinhauser deutlich anzumerken. Vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz schüttelte er den Kopf: „Ich bin 30 und klaue noch Schokolade!“ Das allein hätte ihn allerdings kaum vor das Schöffengericht gebracht. Doch als er am 18. März 2021 in einem Supermarkt an der Friedrich-Ebert-Straße auf frischer Tat ertappt wurde, wehrte er sich gegen eine Personalienaufnahme und biss einem Mitarbeiter des Discounters in Unterarm und Wade.

Gegen 21 Uhr war der Angeklagte in dem Geschäft aufgelaufen. Es fiel auf, dass er nur zwei Dosen Bier bezahlte, während die zuvor leer baumelnde Bauchtasche seines Sweatshirts plötzlich prall gefüllt war. Zwei Mitarbeiter des Supermarktes wollten den Dieb aufhalten. Der schubste einen zur Seite und wollte wegrennen. Doch er wurde festgehalten.

Dieb machte sich bei der Aktion in Duisburg in die Hose

Im folgenden Gerangel biss der Dieb einem 26 Jahre alten Supermarktbeschäftigten zunächst in den Unterarm, dann in die Wade. Und der 30-Jährige machte sich im Gefecht in die Hose. Was ihm so ziemlich das Peinlichste an der ganzen Sache zu sein schien. Zuletzt hatte er auch noch mehrere Polizisten beleidigt.

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All das gab der Angeklagte ziemlich unumwunden zu. Er sei von einer Geburtstagsfeier gekommen. „Ich hatte so an die acht Bier und vier Whisky-Cola getrunken“, erinnerte sich der 30-Jährige vage. Möglicherweise habe er auch Marihuana geraucht. „Wieso ich auf die Idee gekommen bin, die Süßigkeiten zu klauen, weiß ich beim besten Willen nicht mehr. Ich hatte noch Geld genug dabei.“

Duisburger legte Geständnis ab

Dass er es getan hatte, daran erinnerte sich der Angeklagte allerdings noch. Auch an die Beleidigungen. Die Bisse? „Ich glaube, ich habe nur gebissen, weil ich keine Luft mehr bekam, als die mich festhielten.“ Der Supermarktmitarbeiter, bei dem sich der Angeklagte ausdrücklich entschuldigte, hatte die Verletzungen mehrere Wochen lang gemerkt. Er war froh, dass er sich keine schlimme Krankheit eingefangen hatte, denn der Polizei hatte der Angeklagte vorgelogen, er habe Corona.

Angesichts des Geständnisses, des geringen Beutewerts von nicht einmal 20 Euro und der Schuldminderung durch Alkohol wertete das Gericht die Tat als minderschweren Fall des räuberischen Diebstahls. Eine 14-monatige Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Denn der Angeklagte lebt in geordneten Verhältnissen und seine letzte Vorstrafe lag schon fast fünf Jahre zurück.