Duisburg. Notebooks im Wert von 23.000 Euro soll ein Paketbote (35) aus Duisburg unterschlagen und gestohlen haben. Sogar noch nach der Kündigung.

Besonders dreist soll ein 35-jähriger Mann aus Wanheimerort seine Tätigkeit als Auslieferungsfahrer eines Subunternehmers für einen großen Paketdienst missbraucht haben. Zuerst soll er teure Notebooks unterschlagen haben. Nachdem er die Kündigung erhielt, soll er noch einmal ins Paketzentrum gefahren sein und dort 19 Mobiltelefone gestohlen haben.

Wegen Unterschlagung und Diebstahls steht der Mann nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Die Anklage beziffert den Gesamtschaden der Taten zwischen August 2019 und Februar 2020 auf mehr als 23.000 Euro. Besonders unverschämt: Nach dem Diebstahl der Mobiltelefone soll der Angeklagte die leeren Kartons zurück an ihren Platz im Paketzentrum gelegt haben.

Duisburger bestreitet die Eigentumsdelikte

Die Verteidigerin erklärte zu Beginn des Verfahrens, dass ihr Mandant seit einigen Jahren ein Drogenproblem habe. „Zuletzt hat er Heroin konsumiert.“ Sie gab zu, dass sie nach dem Lesen der Anklageschrift auch geglaubt habe, es handele sich um einen zwanglos zu erklärenden Fall von Beschaffungskriminalität.

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Allerdings gibt es da ein gravierendes Problem: „Mein Mandant beteuert, dass er unschuldig ist.“ Der Angeklagte berichtete, dass er während seiner zweijährigen Tätigkeit für den Paket-Subunternehmer schamlos ausgebeutet worden sei. Und nicht die Entdeckung der Unterschlagung sei der Grund für die Kündigung gewesen.

Gericht will nun weitere Zeugen hören

Auch nicht die Tatsache, dass er gar keinen Führerschein hatte und im Dezember 2019 von der Polizei mit einem gefälschten rumänischen Führerschein erwischt wurde, sei der Anlass für die fristlose Entlassung gewesen. „Sie haben mich rausgeworfen, nachdem ich es gewagt hatte, eine bessere Bezahlung zu verlangen.“

Tatsächlich konnte die bisherige Beweisaufnahme die Vermutung der Verteidigung, es könne angesichts zahlreicher Unterschlagungen auch einer der Schwarzarbeiter des Subunternehmens die Zugangskarte des Angeklagten missbraucht haben, nicht widerlegen. Das Schöffengericht will bei einer Fortsetzung des Prozesses Ende des Monats weitere Zeugen vernehmen.