Duisburg. Damit neue AGB wirksam werden, müssen Bankkunden aktiv zustimmen. Welche Duisburger Banken nach dem Urteil Gebühren erstatten – und welche nicht.

Viele Duisburger bekommen in diesen Tagen Post von ihrer Bank oder Sparkasse. Darin werden sie aufgefordert, online, postalisch oder telefonisch den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres Instituts zuzustimmen. Der große Aufwand ist Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH). Mit einer Gebührenerstattung können aber nicht alle Duisburger Bankkunden rechnen.

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Das BGH-Urteil aus dem April 2021 in einem Verfahren der Verbraucherzentrale gegen die Postbank hat Folgen für die gesamte Finanzbranche. Danach dürfen die Banken und Sparkassen nicht mehr so wie in früheren Jahrzehnten von einem automatischen Einverständnis ihrer Kundinnen und Kunden ausgehen, wenn sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern und dies als Hinweis zugestellt wurde. Wer nicht ausdrücklich widersprach, für den galten bisher die Vertragsänderungen, darunter auch Preiserhöhungen für Konten, Depots oder Tresorfächer.

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Diese für die Finanzbranche bequeme Methode erklärten die Bundesrichter für unrechtmäßig und nicht mehr gültig – sogar rückwirkend für alle Änderungen von Geschäftsbedingungen der Geldinstitute mindestens seit 1. Januar 2018 (Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 27.04.2021, Aktenzeichen: XI ZR 26/20). Demnach müssen die Kunden fortan der rechtlichen Grundlage der Geschäftsbeziehung, also den nun gültigen AGB-Paragrafen, aktiv zustimmen.

Sparkasse muss 120.000 Kunden ohne Online-Kontakt per Brief informieren

Dafür müssen die Geldinstitute nun einen hohen Aufwand treiben. Allein 265.000 Anschreiben hat die Sparkasse Duisburg an ihre Kunden verschickt. Die 145.000 Duisburger, die eine Online-Verbindung zur Sparkasse haben, konnten digital informiert werden und bekamen die AGBs per Dateianhang, zustimmen können sie online. Bei 120.000 weiteren Kunden, die postalisch benachrichtigt werden, verzichtet die Sparkasse darauf, die 125 Seiten auf Papier zu schicken.

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„Das wäre wenig umweltfreundlich“, sagt Sparkassensprecher Andreas Vanek. Die Kunden haben die Möglichkeit, ihre Zustimmung per QR-Code digital zu erledigen, eine beigefügte Erklärung portofrei zurückzusenden oder in jeder Geschäftsstelle abzugeben. Da gibt es auf Wunsch auch eine gedruckte Version der AGB.

Druckversion in den Filialen und Info-Telefon zu allen Fragen

Andreas Vanek ist der Sprecher der Sparkasse Duisburg.
Andreas Vanek ist der Sprecher der Sparkasse Duisburg. © FUNKE Foto Services | Daniel Helbig

Eine pauschale Erstattung von Gebühren, die seit April gezahlt wurden, sei nicht vorgesehen, erklärt Andreas Vanek: „Der BGH hat nicht festgestellt, dass zurückgezahlt werden muss.“

Die letzte Preiserhöhung der Sparkasse Duisburg sei bereits im September 2020 erfolgt und zuvor angekündigt worden. „Unsere Kunden hatten elfmal die Möglichkeit zu prüfen und zu beanstanden, das ist nur in wenigen Einzelfällen geschehen.“

Die Sparkasse werde aber auf Nachfrage jeden Fall individuell prüfen, so der Sprecher. Auf der Homepage sparkasse-duisburg.de werden Fragen rund um das Thema beantwortet, wochentags ist die Info-Nummer 0203 2815 9800 von 8 bis 20 Uhr geschaltet.

Commerzbank, Deutsche Bank und Sparda-Bank West erstatten Gebühren ab April 2021

Von Rückzahlungen ist im Schreiben der Commerzbank keine Rede. Sie fordert ihre Kunden lediglich auf, den 90 Seiten AGB, die mitverschickt wurden, digital, persönlich, telefonisch oder per Post zuzustimmen. Gleichwohl solle „eine mögliche Rückerstattung“ für die Monate ab April 2021 automatisch erfolgen, so ein Sprecher auf Nachfrage.

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Auch die Deutsche Bank hat ihre Kunden bereits informiert. „Zwei Drittel haben bereits zugestimmt“, so ein Sprecher. Gebühren, die seit April 2021 kassiert wurden, erstatte die Bank. Wer auch für die Zeit vor dem BGH-Urteil Geld zurückhaben möchte, muss dieses beantragen. „Wir prüfen und erstatten in berechtigten Fällen“, so der Sprecher.

Ähnlich hält es auch die Sparda-Bank West, die ihre Kontoinhaber im Oktober informiert hat. „Erstattungen sind vorgesehen und erfolgen für den Zeitraum ab April 2021“, erklärt eine Sprecherin. Über Ansprüche auf die Zeit zwischen 2018 und dem BGH-Urteil werde man mit den Kunden auf Anfrage diskutieren.

Volksbank Rhein-Ruhr holt wohl erst 2022 die Zustimmung ein

Wahrscheinlich erst am Anfang des nächsten wird die Volksbank Rhein-Ruhr die Zustimmung ihrer Kunden einholen. „Wir warten noch auf eine Empfehlung unseres Verbandes“, so Sprecherin Claudia Behrens.

Die Genossenschaftsbanken stimmen sich ebenso bundesweit ab wie die 380 Sparkassen – erst dann erfahren die Kunden, ob und für welchen Zeitraum Gebühren erstattet werden.

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