Duisburg. Ein Jugendlicher (15) aus Duisburg hat sich Anfang März nach einem Sprung aus einer DVG-Bahn lebensgefährlich verletzt. So geht es ihm heute.
Die Polizei Duisburg hat sich auf Nachfrage der Redaktion zum Zustand des Jugendlichen (15) geäußert, der Anfang März dieses Jahres aus einer fahrenden Straßenbahn gesprungen war. „Lebensgefahr besteht nicht mehr, aber der Junge trägt von dem Sturz bleibende Schäden davon“, so Polizeisprecher Jonas Tepe.
Ereignet hatte sich der folgenschwere Vorfall im Stadtteil Alt-Hamborn in der Nähe der Feuerwache 3. Dort fahren Straßenbahnen der DVG-Linie 903 über die Duisburger Straße. Gegen 17 Uhr war eine Bahn in Richtung Hamborner Rathaus, also nach Norden unterwegs. Etwa in Höhe der Alleestraße hatte der 15-Jährige nach Angaben der Polizei die hintere linke Tür der Bahn geöffnet. Dann war er „aus der fahrenden Bahn heraus“ gesprungen und hatte sich bei dem Sturz schwerste (Kopf-) Verletzungen zugezogen.
Sturz aus fahrender DVG-Bahn: Polizei Duisburg spricht von Kurzschlussreaktion
Der Jugendliche wollte sich offenbar einer Ticketkontrolle entziehen. Eine „Kurzschlussreaktion“, so der Polizeisprecher.
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) sprach kurz danach von einem tragischen Vorfall, „der uns in dieser Form so noch nicht begegnet ist“, so DVG-Sprecher Thomas Kehler. Weiter äußerte er sich zum konkreten Fall nicht. Er betonte unabhängig davon, dass es grundsätzlich zwar während der Fahrt für Fahrgäste technisch nicht möglich sei, die Türen zu öffnen. „Bauartbedingt lassen sich die in unseren Straßenbahnen verbauten Falttüren aber gewaltsam aufreißen“, so Kehler.
DVG: Phänomen der gewaltsamen „Türaufrisse“ länger bekannt
Das Phänomen der gewaltsamen „Türaufrisse“ von innen während der Fahrt sei der DVG schon länger bekannt – ebenso wie das missbräuchliche Ziehen der Notbremse.
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Bei den neuen 47 bestellten DVG-Straßenbahnen, von denen aktuell zwei bereits im Rahmen von Testfahrten ohne Fahrgäste durch Duisburg rollen, sei das gewaltsame Öffnen während der Fahrt aufgrund von Außenschwenktüren wie in den Bussen zumindest deutlich erschwert. „Unabhängig davon müssen und werden Bahnen in einem Notfall grundsätzlich zu öffnen sein“, so der DVG-Sprecher.
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